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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Ombudsperson nach dem Wohn-und Teilhabegesetz

Überblick

Gemäß § 16 Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) sollen ehrenamtlich engagierte Personen zu Ombudspersonen bestellt werden. Diese können bei Streitigkeiten zwischen Nutzerinnen und Nutzern von Wohn- und Betreuungsangeboten oder deren Angehörigen und den entsprechenden Leistungsanbietenden auf Anfrage vermittelnd tätig werden.

In der Stadt Bonn sind mit Frau Bärbel Makowsky-Rohe und Herrn Prof. Laurenz Mülheims bereits seit April 2015 zwei erfahrene Ombudspersonen im Einsatz. Beide wurden im Frühjahr 2023 vom Rat der Stadt Bonn für weitere fünf Jahre als Ombudspersonen bestätigt.

Auf ihre Arbeit der vergangenen Jahren 2021 und 2022 blicken die beiden Ombudspersonen wie folgt zurück:

„Wenn Menschen zusammenkommen, gibt es nicht nur Harmonie, sondern auch Streit; das ist völlig normal. Streit ist wichtig und gut. Er zeigt uns, was uns trennt und bietet die Möglichkeit, die Dinge morgen ggfs. anders, ja besser zu machen. Das gilt auch für Jugend-, Senioren- und Pflegeeinrichtungen.

In unserem Versuch, den einen oder anderen Streit zu schlichten, haben wir als Ombudspersonen der Stadt Bonn in den Jahren 2021/22 natürlich noch das Thema Corona gesehen; jedoch u.a. durch die gegebenen Impfmöglichkeiten konfliktfreier als in der ersten Phase der Pandemie. Im Zentrum der meisten Konflikte stehen Fragen um die Qualität, insbes. der Pflege. Das, was gesellschaftspolitisch diskutiert wird (demographischer Wandel; Fachkräftemangel; Ausbildung/Qualifizierung; Finanzen), sehen wir konkret „auf Station“. Wir sehen alles erdenklich tuende Pflegeteams jenseits der Belastungsgrenze, mit abnehmender Resilienz und Angehörige von zu Pflegenden, die teils unglücklich sind, die Mutter, den Vater in eine Einrichtung zu geben, weil es zu Hause nicht mehr geht, und dann in der Einrichtung optimale Qualität und mehr einfordern. Ja, und dann kracht es zuweilen – und dann ist er da: ein rollengeprägter Streit. Und es ist genau die Rolle, die eine Streitbeilegung ggfs. einen Kompromiss z.T. so schwierig macht. Die Kunst liegt darin, einen Schritt von seiner Rolle zurückzugehen und gleichzeitig einen Schritt auf den anderen zu.

Eins ist klar: Im Kern geht es immer um das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner, der zu Pflegenden. Sie haben nicht nur das Recht auf gute Bedingungen und eine gute Pflege, sondern auch auf ein gutes Miteinander aller Beteiligten. Kurz und gut: Es geht um eine hoch qualifizierte Pflege in guter Harmonie aller. Und das wollen wir doch alle. Dennoch, der nächste Streit wird kommen und wartet auf eine Lösung – dafür sind wir da.“

Sollten auch Sie sich in einer Situation befinden, in der eine Unterstützung durch Ombudspersonen hilfreich sein könnte, nehmen sich Frau Makowsky-Rohe und Herr Prof. Mülheims gerne Zeit für Sie.