Überblick
Für Bürgerinnen und Bürger gibt es die Möglichkeit, gekaufte Lebensmittel sowie Kosmetika und Bedarfsgegenstände (Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Haushaltsartikel, Bekleidung, Spielzeug) bei dem für sie zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt zur Begutachtung einzureichen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht der berechtigten Verbrauchererwartung entsprechen.
Gründe für eine Beschwerde können z.B. vorliegen, wenn ein Lebensmittel untypisch riecht oder schmeckt, offensichtlich verdorben ist, zu körperlichen Beschwerden geführt hat oder Kennzeichnungsmängel aufweist.
Mangelhafte Ware kann selbstverständlich im Geschäft selber reklamiert werden.