Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortliche/r (Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email) | Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Dezernat II - Dezernat für Finanzen, Recht und Gesundheit Referat Vergabedienste Telefon: 0228 77 4521 E-Mail: vergabedienstebonnde |
Datenschutzbeauftragte/r (Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB) | Bundesstadt Bonn |
Zweck/e der Datenverarbeitung (Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen) | Durchführung eines Vergabeverfahrens. |
Wesentliche Rechtsgrundlage/n (sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich) | Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO und § 26 KomHVO NRW. Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. |
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten (im Regelfall) | Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach dem Wettbewerbsregistergesetz meldet die Vergabestelle dem Bundeskartellamt (sog. Registerbehörde) Informationen über Bieter hinsichtlich vorliegender Ausschlussgründe nach der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Unterhalb von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Nach Durchführung - einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (nach UvgO) oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (UvgO) jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von drei Monaten oder - einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (VOB) ab 25.000 Euro oder einer freihändigen Vergabe (VOB) ab 15.000 Euro für die Dauer von sechs Monaten werden über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben. |
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen (aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen) | Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die städtischen Aufbewahrungsfristen (§ 59 KomHVO). |
Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen) | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
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Zuständige Aufsichtsbehörde (Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 – 384 24-0 |