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Bundesstadt Bonn

Gute Unternehmensführung – Public Corporate Governance

Regeln zur guten Unternehmensführung bei Beteiligungen

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 28. März 2019 die Einführung von Regeln zur guten Unternehmensführung (Public Corporate Governance, PCG) bei seinen Beteiligungsunternehmen beschlossen.

Damit bekennt sich die Bundesstadt Bonn in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu, bei ihren Beteiligungsunternehmen eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und –kontrolle sicherzustellen, die sich in erster Linie am Gemeinwohl und dem Daseinsvorsorgeauftrag für die Bürgerinnen und Bürger orientiert.

Dies soll auf Basis der nun beschlossenen PCG durch neue Standards zur Steigerung von Effizienz, Transparenz und Kontrolle erreicht werden, die über die für die Unternehmen bestehenden gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen hinausgehe

Die PCG der Bundesstadt Bonn bestehen aus zwei Teilen. Der erste Teil, der Public Corporate Governance Kodex, enthält die grundlegenden Regelungen für die gute Unternehmensführung sowie Regelungen zum Zusammenspiel der Unternehmensorgane untereinander sowie im Verhältnis der Beteiligungsunternehmen zur Bundesstadt Bonn. Der zweite Teil, die Beteiligungsrichtlinie, enthält demgegenüber den Public Corporate Governance Kodex konkretisierende Regelungen bezüglich wiederkehrender, strategisch bedeutsamer Unternehmenstätigkeiten wie der Wirtschaftsplanung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, dem Berichtswesen sowie des Beteiligungsberichts.

Public Corporate Governance der Bundesstadt Bonn

Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Bundesstadt Bonn

(Stand: 15. Februar 2019, beschlossen durch den Rat der Bundesstadt Bonn am 28. März 2019)

Teil A - Public Corporate Governance Kodex


Teil B – Beteiligungsrichtlinie

Die unter dem Teil A – Public Corporate Governance Kodex genannten Regelungen beschreiben die wesentlichen Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Bundesstadt Bonn. Damit stellen diese für alle Beteiligten den übergeordneten Handlungsrahmen dar, der bewusst nicht den vollumfänglichen Anspruch der unmittelbaren, operativen Anwendbarkeit haben soll und kann.

Diese Zielsetzung soll vielmehr mit der vorliegenden Beteiligungsrichtlinie verfolgt werden, damit die in dem vorgenannten Kodex beschriebenen Vorgaben in praktikabler und effizienter Form umgesetzt werden können. Insoweit stellt die Beteiligungsrichtlinie eine die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex konkretisierende für alle Beteiligten verbindliche Arbeitsrichtlinie dar. Dabei beschränkt sich die Beteiligungsrichtlinie hinsichtlich ihrer konkretisierenden Ausführungen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf wesentliche und jährlich wiederkehrende Arbeitsprozesse, die für sich genommen eine herausgehobene Bedeutung für das jeweilige Unternehmen haben. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Tätigkeiten:

  • Wirtschaftsplan,
  • Rechnungslegung und Abschlussprüfung,
  • Berichtswesen und
  • Beteiligungsbericht.

Mit den die genannten Arbeitsprozesse konkretisierenden Regelungen soll daher gewährleistet werden, dass diese koordiniert und zielgerichtet zu einer Arbeitserleichterung, Standardisierung und Qualitätssicherung führen und gesellschaftsübergreifend einheitlich und nachvollziehbar durchgeführt werden. Dies geschieht durch die Festlegung von arbeitsprozessbezogenen Standards und Mindestanforderungen in nachstehend genannten Bereichen:

  • Inhalte,
  • Abläufe,
  • Verantwortlichkeiten und
  • Kompetenzen.