Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Genehmigungen in Sanierungsgebieten - Entwicklungsbereichen

Überblick

Rechtsvorgänge und Vorhaben innerhalb von förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen unterliegen nach § 144 Baugesetzbuch zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Genehmigung.
Hierunter fallen Rechtsvorgänge wie

  • Grundstücksveräußerung,
  • Teilung von Grundstücken,
  • Bestellung einer Hypothek oder Grundschuld, Mietverträge;
  • Vorhaben wie Errichtung, Änderung und Beseitigung baulicher Anlagen,
  • wertsteigernde Veränderungen an Grundstücken sowie
  • erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche.