Überblick
Der Bebauungsplan enthält nach dem Baugesetzbuch die rechtsverbindlichen Festsetzungen über die städtebauliche Ordnung, wie zum Bespiel: Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse, Verkehrsflächen.
An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Während der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen.
Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.