Überblick
Der Lageplan zum Baugesuch ist erforderlich:
- als Planungsgrundlage für den Architekten
- als Bestandteil des Bauantrages für die Baugenehmigungsbehörde
Er muss enthalten:
- als Planungsgrundlage: Katasterangaben, planungsrechtliche Angaben und Angaben über Topographie und Höhen
- nach der Planungsphase zusätzlich das amtlich eingetragene neue Bauvorhaben