Überblick
In förmlich festgelegten Sanierungs- und Entwicklungsbereichen ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von den Alteigentümern ein Ausgeichsbetrag zu zahlen. Er stellt ein Äquivalent für die durch die öffentlichen Investitionen verursachten Grundstücksmehrwerte dar. Für die Erhebung ist das Stadtplanungsamt zuständig, zu Grunde liegt in der Regel eine Wertermittlung der Kommunalen Bewertungsstelle. Zu Fragen der Wertermittlung (Ausgleichsbetragsermittlung) werden Auskünfte durch die kommunale Bewertungsabteilung erteilt.