Überblick
Die Bundesstadt Bonn erhebt Ausgleichsbeträge in städtebaulichen Entwicklungsbereichen.
Zu Entwicklungsbereichen ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von dem Alteigentümer ein Ausgleichsbetrag zu zahlen. Dieser wird mittels Bescheid vom Stadtplanungsamt erhoben.
Fragen zur Ausgleichsbetragsermittlung beantwortet die kommunale Bewertungsabteilung beim Amt für Bodenmanagement und Geoinformation.