Beschreibung
Die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken richtet sich unter anderem nach dem Baugesetzbuch. Welche Bestimmungen für ein bestimmtes Grundstück zu beachten sind, kann über eine schriftliche planungsrechtliche Auskunft in Erfahrung gebracht werden. Um Flächen für öffentliche Infrastruktur bereitzustellen, z.B. für Straßen oder Grünflächen gibt es gesetzliche Vorkaufsrechte der Stadt. Ob für ein bestimmtes Grundstück solche Vorkaufsrechte bestehen und ausgeübt werden sollen, wird bei jedem Erwerbsvorgang durch die beurkundenden Notare bei der Stadt abgefragt.
In festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen unterliegen bestimmte Rechtsvorgänge und Vorhaben einer besonderen Genehmigungspflicht.