Im Dezember 2022 beauftragte die Verwaltung die Arbeitsgemeinschaft „bK – bueroKleinkort“, Düsseldorf mit dem Büro für Baukulturerbe, Wien, mit der Erarbeitung einer Erhaltungssatzung für den historischen Ortskern von Oberkassel sowie der begleitenden Prozessgestaltung.
Bürger*innenwerkstatt
Zum Auftakt des Beteiligungszeitraums wurde der Öffentlichkeit am 8. Oktober 2024 ein Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung vorgestellt. Anschließend hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen.
Auf der städtischen Online-Beteiligungsplattform www.bonn-macht-mit.de (Öffnet in einem neuen Tab) können ebenfalls alle Informationen eingesehen und Meinungsäußerung per öffentlicher Kommentarfunktion abgegeben werden.
Informationsabend für Eigentümer*innen
Am 6. September 2023 fand bereits ein Informationsabend für die betroffenen Eigentümer*innen in Oberkassel statt, in dem durch die beauftragten Büros gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt über die grundsätzlichen Ziele und Inhalte der geplanten Satzung im Anschluss die Möglichkeit für Fragen und zur Diskussion bestand.
Was ist eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung?
Idee
Eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung dient dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes und kann von der Gemeinde für bestimmte schützenswerte Gebiete beschlossen werden.
Wirkungsweise
Nach § 172 Baugesetzbuch kann formell eine Erhaltungssatzung erlassen werden. Im Zusammenwirken mit § 89 Abs. 1 des BauModG NRW können zusätzlich gestalterische Bestimmungen für den Geltungsbereich festgesetzt werden. Eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung bestimmt demzufolge besondere Regelungen für die Veränderung, den Bau oder Abriss von baulichen Anlagen sowie den Schutz bedeutsamer Gestaltungen im Ortsbild. Dadurch wird vor der Veränderung eines Objektes geprüft, ob es im Zusammenspiel mit anderen Anlagen das Orts- oder Landschaftsbild prägt und ob das Objekt von geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist.
Ziel
Ziel einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist es, historisch gewachsene Strukturen innerhalb des Satzungsbereiches beizubehalten. Der Verdrängungsprozess bestehender Objektgruppen soll vermieden werden, um die städtebaulichen Besonderheiten von Oberkassel dauerhaft zu sichern. Das charakteristische Orts- und Landschaftsbild des Ortskerns soll dadurch geschützt werden. Erhaltungssatzungen sind unbefristet gültig.
Warum machen wir das?
Um städtebauliche, historisch gewachsene Eigenarten von Oberkassel dauerhaft zu sichern und Verdrängungsprozesse zu vermeiden. Dabei wird der Bewahrung der Geschichte des Ortes eine wesentliche Rolle zugespielt. Zusätzlich kommt es zur Sicherung besonders prägender Einzelobjekte und Ensembles innerhalb des Gebietes.
Was bedeutet das für mich?
Eine Qualitätssicherung der Objekte sowie die Wahrung der Geschichte des Ortes. Der Abbruch, Umbau oder die Änderung einer baulichen Anlage im Geltungsbereich muss genehmigt werden und bedingt somit den Schutz Ihrer baulichen Nachbarschaft vor Überformung.
Wie lange dauert das?
Die Satzung ist ein Prozess und ein Produkt. Nach einer städtebaulichen Analyse des Ortes werden Stimmen und Fragen aus der Bürgerschaft integriert. Dazu werden „fiktive Entwürfe“ erstellt, um daran Veränderungsmöglichkeiten zu testen und auch „Einschränkungen“ zu erkennen, die wir in einer öffentlichen Veranstaltung (Zeitraum wird noch bekannt gegeben) mit Ihnen besprechen.
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Kontakt
Ort
Ortsteilplanung Beuel/Bad Godesberg
Herr Jonas Klug
Etage 8 C
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen