Erhaltung und Gestaltung
Eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung dient dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes und kann von der Gemeinde für bestimmte schützenswerte Gebiete beschlossen werden. Ziel der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist es, historisch gewachsene Strukturen innerhalb des Satzungsbereiches beizubehalten.