Neben den Denkmalschutzaspekten kann es auch aus städtebaulicher Sicht Gründe geben, historische Bausubstanz zu erhalten, zum Beispiel um die städtebauliche Eigenart eines Ortes zu wahren. Für den Erhalt der Bausubstanz bieten sich der Stadt verschiedene Instrumente.
Denkmalpflegeplan
Denkmalpflegepläne formulieren Ziele und Erfordernisse der Denkmalpflege. Außerdem enthalten sie eine Bestandsaufnahme und Analyse unter siedlungsgeschichtlichen Gesichtspunkten, stellen Bau- und Bodendenkmäler, Denkmalbereiche, Grabungsschutzgebiete und erhaltenswerte Bausubstanz dar und beinhalten ein Planungs- und Handlungskonzept zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen.
Der Denkmalpflegeplan ist ein informelles Instrument. Er gilt als Richtlinie und Entscheidungsgrundlage und kann auch den Anstoß zum Erlass eines Denkmalbereiches geben.
Im Gegensatz zur Denkmalliste enthält der Denkmalpflegeplan keine Einzeldenkmäler, sondern nur Gebiete, die entweder viele Baudenkmäler und/oder erhaltenswerte Bausubstanz enthalten oder insgesamt Zeugnisse von Architektur und Städtebau sind.
Erhaltungssatzung
Für den Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes kann nach § 172 Baugesetzbuch formell eine Erhaltungssatzung erlassen werden. Diese hat das Ziel Bereiche von Ortsteilen zu erhalten, die durch eine große Anzahl erhaltenswerter baulicher Anlagen für sich allein oder im Zusammenhang mit anderen historisch gewachsenen Straßen- und Ortsbildern den Ortsteil maßgebend prägen.
Im Allgemeinen enthalten die Satzungstexte eine Beschreibung des örtlichen und sachlichen Geltungsbereichs mitsamt Plandarstellung sowie Aussagen zum Sicherungsumfang der Baudenkmäler, städtebaulich besonders prägender Einzelbauten und Ensembles.
Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung muss der Abbruch, Umbau oder die Änderung einer baulichen Anlage genehmigt werden. Daher wird die Erhaltungssatzung auch „kommunaler Denkmalschutz“ genannt. Im Gegensatz zum Denkmalschutz eines Einzelobjektes bedürfen innere Umbauten und Änderungen innerhalb eines Erhaltungsgebietes jedoch keiner Erlaubnis.
Gestaltungssatzung
Die Gestaltungssatzung stellt besondere Anforderungen an die künftigen baulichen Veränderungen im Satzungsbereich. Dadurch soll erreicht werden, dass sich diese in das bestehende Ortsbild harmonisch einfügen. Beispiele für die Festlegungen sind die Wahl des Materials, die handwerkliche Ausführung, Farben und Formen von baulichen Anlagen, Dachformen und Dachmaterialien.
Gestaltungssatzungen gibt es derzeit für die Ortsteile Graurheindorf und Vilich.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sollen den Erfordernissen des Denkmalschutzes Rechnung tragen und damit Ortsteile und die Gestaltung ihres Orts- und Landschaftsbildes erhalten, erneuern und fortentwickeln.
Der Fokus einer Sanierungsmaßnahme besteht jedoch darin, bestehende städtebauliche Missstände zu beseitigen. Daher wird ein Sanierungsgebiet nur temporär auf die maximale Dauer von 15 Jahren festgelegt. Satzungen über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten gibt es in Bonn für die Bereiche Bonner Innenstadt, Beuel-Mitte, Quartier am Rheinufer, Tannenbusch.
Vorgartensatzung
Die Vorgartensatzung regelt die Gestaltung und Unterhaltung der Vorgärten auf ihrer gesamten Fläche. Sie enthält unter anderem Aussagen zu Befestigungen, Einfriedungen, Aufschüttungen und Abgrabungen.
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Zeiten
Persönliche Sprechzeiten der Unteren Denkmalbehörde sind nur nach Terminvereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ort
Untere Denkmalbehörde
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen