Gutachter empfiehlt Auszug spätestens im Jahr 2027
Hintergrund der Entscheidung ist eine Empfehlung des Berliner Büros dbp dasbauprojekt, das bei einer zusammenfassenden Auswertung der zum Stadthaus vorliegenden Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass das 1978 bezogene Stadthaus 2027 aus der Nutzung genommen werden sollte.
Für die Vorbereitung und Durchführung des Umzugs der im Stadthaus untergebrachten Verwaltungseinheiten mit rund 1.500 Beschäftigten gibt die Verwaltung zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von 13 Vollzeitstellen an.
Grundsatzentscheidung zur Zukunft des Stadthaus-Areals
Da das Stadthaus gemäß der Einschätzung des Berliner Büros grundsätzlich sanierungsfähig ist, steht parallel eine Grundsatzentscheidung zum weiteren Umgang mit dem Stadthaus-Areal an. Diese politisch zu treffende Entscheidung wird die Verwaltung auf der Grundlage verschiedener Parameter in den nächsten Monaten vorbereiten. Entscheidend wird dabei sein, die Chancen des Stadthaus-Areals unter den Aspekten Stadtentwicklung, Städtebau, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Ebenso berücksichtigt werden sollen die künftigen Arbeitsplatz- und Flächenbedarfe der Stadtverwaltung, parallel in der Entwicklung befindliche Projekte wie das Neue Quartier Bundesviertel (NQB), das Innovationsdreieck sowie Investorenprojekte. Die Verwaltung wird sich für die Aufbereitung der verschiedenen Szenarien externe Unterstützung hinzuholen.
Die Grundlage für die Entscheidung zur Zukunft des Stadthaus-Areals des Stadtrats soll bis Jahresende 2024 vorliegen.
Zum Hintergrund
Das Stadthaus wurde in den Jahren 1974 bis 1977 nach einem Entwurf von Heinle, Wischer und Partner erbaut und im Jahr 1978 bezogen. Die Stadtverwaltung hat Ende 2023 das Berliner Büro dbp dasbauprojekt mit der Auswertung aller zum technischen und baulichen Zustand des Stadthauses vorliegenden Gutachten beauftragt. Ausgewertet wurden vorliegende Gutachten zu den Themen Rohbau, Brandschutz, Erdbebensicherheit, Fassade, Gebäudetechnik und Schadstoffe. Im Ergebnis kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass das Stadthaus grundsätzlich saniert werden könnte. Möglich wäre eine sogenannte Kernsanierung, das heißt, das Gebäude würde bis auf den Rohbau komplett zurückgebaut. Auch aus baurechtlicher Sicht wäre die Liegenschaft sanierungsfähig.