Der schöne, idyllische Strom, an dessen Ufern sich Bonn erstreckt, hat leider auch seine Tücken. Die Hochwassermarken 1993 und 1995 überschritten beide 10 Meter des Bonner Pegels. Für die von den Jahrhunderthochwassern betroffenen Anwohner*innen waren das dramatische Stunden.
Wir haben für Sie Informationen zur Hochwasservorsorge zusammengestellt und geben eine kurze Übersicht zu besonders gefährdeten Bereichen. Außerdem finden Sie hier auch Tipps zur baulichen Eigenvorsorge sowie Verhaltensvorsorge im Ernstfall und eine Übersicht über bereits erfolgte Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Rhein in Bonn.
Gefährdete Bereiche
Der Rhein hat im Laufe der Jahrtausende seine Umgebung stark geprägt. So auch das Bonner Stadtgebiet mit seinen unterschiedlichen Geländehöhen. Auch alte Rheinarme, wie beispielsweise in Limperich, sind heute im Stadtbild noch deutlich zu erkennen.
Kurz umrissen: Der Bonner Süden, wie Mehlem und Godesberg, liegt etwas höher mit steileren Hangbereichen (Mittelrheintal). Nach Norden hin flacht das Gelände deutlich ab (Niederrheinische Bucht). Daher sind rechtsrheinisch Beuel, Geislar und Schwarzrheindorf die am tiefsten liegenden Gebiete in Bonn und schon bei niedrigeren Hochwasserpegeln von Überschwemmungen betroffen. Im Linksrheinischen sind zuerst Graurheindorf sowie die direkten Rheinuferbereiche bis in den südlichsten Stadtteil Mehlem betroffen.
Stadtbezirk Bad Godesberg:
Im Ortsteil Mehlem wird es bei einem Pegelstand von etwa 8,90 Meter Bonner Pegel kritisch. Dann läuft das Wasser in die Rüdigerstraße in Höhe Am Glückshaus.
Stadtbezirk Bonn:
Auf Bonner Seite ist das Rathenauufer zwischen Erster und Zweiter Fährgasse als erstes betroffen. Dort wird es für Uferpromenade und Fahrbahn ab sieben Metern Bonner Pegel kritisch.
Die Uferpromenade am Alten Zoll wird ab einem Pegelstand von 7,50 Meter Bonner Pegel, die Uferstraße ab 8 Meter Bonner Pegel überschwemmt.
Bei Hochwasser ist ebenfalls der Ortsteil Graurheindorf besonders betroffen. Ab einem Pegel von circa 8,70 Meter Bonner Pegel überschwemmt das Wasser die Estermannstraße vom Rheindorfer Bach her.
Stadtbezirk Beuel:
Die Beueler Uferpromenade wird ab einem Pegelstand von sieben Metern Bonner Pegel überflutet.
Bei einem Rheinhochwasser steigt auch das Grundwasser an. Daher ist neben dem oberirdischen Einströmen des Hochwassers vor allem in tiefer liegenden Geländebereichen auch mit dem Austreten von Grundwasser an die Oberfläche zu rechnen.
Zusätzlich kann es in Teilbereichen der Kanalisation zu Rückstau kommen. Sofern Ihr Kanalhausanschluss nicht gegen Rückstau gesichert ist, kann das zu einer Flutung tieferliegender Räume führen.
Über Hochwasserpumpwerke wird in Beuel und Mehlem der normale Betrieb der Kanalisation, in Teilbereichen auch im Hochwasserfall bis zu einem Bonner Pegel von 9,50 Metern, sichergestellt. Bei Betriebsstörungen kann es (im Ausnahmefall) zu einem plötzlichen Einstau des Kanals bis zum örtlichen Rheinwasserstand kommen und eindringendes Oberflächenwasser nicht mehr abgeleitet werden.
Hochwasserkarten
In den Hochwasserkarten im Bonner Stadtplan erhalten Sie einen Überblick über die flächenmäßige Ausdehnung des Hochwassers für unterschiedliche Wasserstände: Hochwasserkarten Bonn (Öffnet in einem neuen Tab)
Weitere Informationen zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten können Sie über die Internetseite der Bezirksregierung Köln einsehen: Festsetzung von Überschwemmungsgebieten (Öffnet in einem neuen Tab)
Ihr individuelles Hochwasserrisiko für den Wohnort können Sie auch hier ermitteln: https://bonn-unter.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Eigenvorsorge für den Ernstfall
Die Stadt Bonn nimmt ihre Fürsorgepflicht sehr ernst. Aufgabe von kommunaler Seite ist, bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um Überflutung und Schäden zu reduzieren. Einen hundertprozentigen Schutz vor Überflutungen und Sturzfluten kann allein durch die städtische Infrastruktur allerdings nicht erreicht werden.
Daher bitten wir die Bürger*innen, auch von ihrer Seite aus alle Möglichkeiten der Eigenvorsorge auszuschöpfen. Was viele nicht wissen: Eigenvorsorge ist sogar rechtlich im Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) verankert. Erkundigen Sie sich, ob Sie in einem hochwassergefährdeten Stadtgebiet wohnen.
Eine wirksame Selbst- und Nachbarschaftshilfe ist bei eintretendem Hochwasser unverzichtbar. Gerade für Neubürger*innen ist es wichtig, Ratschläge zur jeweiligen örtlichen Situation von hochwassererfahrenen Nachbar*innen zu bekommen.
Nachfolgend allgemeine Empfehlungen und Hinweise für Vorsorgemaßnahmen:
- Klären Sie die für Ihr Haus wichtige kritische Hochwassermarke ab. Unter bonn-unter.de (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie Ihre Adresse eingeben und erhalten Informationen zum Hochwasserrisiko an Ihrem Wohnort.
- Als „persönliche Grundausrüstung“ sind folgende Gegenstände hilfreich: batteriebetriebenes Radio, netzunabhängige Notbeleuchtung, Ersatzbatterien, stromunabhängige Kochstelle, Vorrat an sauberem (Trink)Wasser, Ersatzgasflasche, Gummistiefel oder Wathosen.
- Dichten Sie Fenster und Türen ab. Dies lässt sich wirkungsvoll durch einfache mobile Schutzsysteme erreichen. Diese können über spezielle Fachfirmen erworben werden. Lassen Sie sich beraten, welche individuellen Lösungen für Ihr Zuhause geeignet sind. Sandsäcke sind ebenfalls wirksam, sie halten letztlich das Wasser aber nicht gänzlich ab.
- Sorgen Sie als Hauseigentümer*in für eine ordnungsgemäße Sicherung von Öltanks gegen Aufschwimmen. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Ist Ihr Haus häufiger von Hochwasser betroffen, sollten Sie außerdem bereithalten: Tauchpumpe, Notstromaggregat, kleines Boot, Ersatz-Toilette.
- Lagern Sie keine wertvollen Gegenstände in von Hochwasser betroffenen Haus- und Wohnungsbereichen.
- Nutzen Sie ausgeräumte Keller erst wieder, wenn der für sie kritische Rheinpegel unterschritten wurde.
- Sichern Sie Ihren Kanalhausanschluss mit einer Rückstauklappe gegen rückstauendes Wasser aus dem Kanal.
Bauvorhaben
Wollen Sie in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet baulich tätig werden, erkundigen Sie sich auf den folgenden Seiten zu den rechtlichen Grundlagen.
- Die Bezirksregierung Köln (Öffnet in einem neuen Tab) erteilt wasserrechtliche Genehmigungen für die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in, an, über und unter Gewässern, sowie für baugenehmigungsfreie Vorhaben in gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten.
- Auch an einigen Bonner Bächen sind gesetzlich festgelegte Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Hier ist die Untere Wasserbehörde zuständig: Überschwemmungsgebiete
- Für bauliche Maßnahmen in hochwassergefährdeten Gebieten beachten Sie bitte die Informationen auf der Internetpräsenz (Öffnet in einem neuen Tab) des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Hochwasserschutz in Bonn
Wegen ihrer verschiedenen Höhenlagen sind die Bonner Stadtteile unterschiedlich stark von Hochwasser betroffen. Daher wurden die Hochwasserschutzmaßnahmen entsprechend dem Bedarf in den unterschiedlichen Bezirken angepasst.
Das Tiefbauamt der Stadt Bonn übernimmt die Planung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen, die Feuerwehr koordiniert den Aufbau des Hochwasserschutzes im Ernstfall. Rheinhochwasser sind heute zwei bis drei Tage im Voraus gut vorherzusagen. Infos dazu finden Sie unter:
Unterirdischer Hochwasserschutz
Was meist nicht so bekannt ist: auch das Kanalnetz muss gegen Hochwasser gesichert werden. So wird das Eindringen von Fremdwasser in den Kanal verhindert und der Abwassertransport und dessen Reinigung in den Kläranlagen weiterhin gesichert. Dazu werden beispielsweise die rheinnahen Kanalabschläge mit Schiebern verschlossen, Pumpwerke in Betrieb genommen und Kanaldeckel dicht verschlossen. Der unterirdische Hochwasserschutz beginnt in Bonn bereits ab einem Rhein-Wasserstand von 5,50 m Bonner Pegel.
Oberirdischer Hochwasserschutz
Überschwemmungen über die Rheinufer hinaus stehen dagegen stärker im Blickpunkt.
Die ufernahe Bebauung ist zum größten Teil bereits auf Rheinhochwasser angepasst. Viele Gebäude wurden auf höher gelegenen Geländebereichen errichtet und Hochwasserschutzmauern gebaut, wie beispielsweise am linksrheinischen Rathenauufer gut zu erkennen ist. Große Teile des linksrheinischen Ufers wurden in den 1950er Jahren im Zuge der Kriegszerstörungen aufgeschüttet und als die heutige Promenade ausgebildet. Damit wurde auch eine gewisse Hochwasserfreiheit für die Rhein nah gelegenen Stadtteile, wie dem völlig zerstörten ehemaligen Altstadtgebiet um die heutige Oper, geschaffen.
In Folge der Jahrhunderthochwasser 1993 und 1995 wurde ein Hochwasserschutzkonzept für den Rhein erstellt, in dem Hochwasserschutzmaßnahmen erarbeitet und bis heute umgesetzt wurden. Aufgrund der unterschiedlichen Geländehöhen sind in einigen Stadtteilen mehr Hochwasserschutzmaßnahmen notwendig als in anderen.
Bad Godesberg
Der tiefste Bereich im Godesberger Bezirk befindet sich ganz im Süden an der Bonner Stadtgrenze in Mehlem. Hier verhindert ein Deich das Eindringen von Rheinhochwasser von Süden her. Des Weiteren werden in Mehlem einige mobile Hochwasserschutzelemente in der Rüdigerstraße aufgebaut.
Beuel
Beuel ist aufgrund seiner Tiefenlage der vom Rhein-Hochwasser am meisten betroffene Stadtbezirk Bonns, wie bei den Jahrhunderthochwassern 1993 und 1995 deutlich sichtbar wurde.
Deiche
Im Anschluss an die Hochwasser 1993 und 1995 wurden die bereits in den 1930er Jahren erbauten rechtsrheinischen Deiche erneuert.
Die Deichsanierung Beuel-Nord, von der Combahnstraße bis zur Autobahn-Anschlussstelle Beuel Nord, wurde 2011 abgeschlossen. Der Deich wurde erhöht und ist jetzt für einen Bonner Pegel von 11,20 Metern ausgelegt.
Der Siegdeich, der vor allem gegen in die Siegmündung zurückstauendes Rheinhochwasser schützt, wurde bereits 1993 vollständig erneuert und schützt wie der Rheindeich Beuel Nord bis zu einem Bonner Pegel von 11,20 Metern.
Hochwasserschutz am Beueler Rheinufer
Der vorgelagerte Hochwasserschutz bis 9,50 Meter Bonner Pegel entlang der Rheinpromenade, von der Werdstraße über die Marienstraße bis zur Ernst-Moritz-Arndt-Straße, wurde in zwei Planfeststellungsabschnitten mit jeweils fünf Bauabschnitten zwischen 1993 bis 2011 erstellt.
Die Ausgleichsmaßnahme für den Verlust von Rückhalteraum durch den Beueler „Promenadendeich“ erfolgte am Rheindorfer Bach im Jahre 2001.
Zweite Verteidigungslinie
Um das bei der Sanierung des Deiches Beuel-Nord um einen Meter erhöhte Schutzniveau, das nun bei 11,20 Meter Bonner Pegel liegt, vor einer Hinterströmung von Süden her zu sichern, wurde eine zweite Verteidigungslinie erforderlich.
Durch eine mobile Hochwasserschutzwand in der Straßenmitte der Professor-Neu-Allee wird das sonst über die Combahnstraße eintretende Rheinwasser hinter den Deich verhindert. Damit über das Abwassersystem unterirdische Wegsamkeiten verhindert werden, wurde ein zweiter Kanal gebaut, der im Hochwasserereignis abgekoppelt werden kann. Im weiteren Verlauf wird in der Hermannstraße bis zur Johann-Link-Straße durch eine weitere mobile Hochwasserschutzwand das Eindringen von Rheinhochwasser hinter den Deich bis in die Tiefgebiete von Schwarzrheindorf und Limperich verhindert.
Der mobile Hochwasserschutz wird aufgebaut, wenn die Hochwasserprognose angibt, dass ein Wasserstand von 10 Metern Bonner Pegel, Tendenz steigend, erreicht wird.
Graurheindorf
Auch in Graurheindorf soll ein Hochwasserschutz am Rheinufer entstehen.
Bei einem Hochwasser tritt der Rhein zum einen über die Ufer, zum anderen erfolgt ein Rückstau über die Mündung des Rheindorfer Bachs inmitten der Ortslage. Um Graurheindorf vor Rheinhochwassern bis 9,50 Metern Bonner Pegel zu schützen, sollen vorhandene Ufermauern verstärkt und ergänzt werden, um die ufernahe Bebauung zu schützen. Voraussetzung für den Hochwasserschutz am Rhein ist die Umlegung der Mündung des Rheindorfer Bachs in Richtung Norden, nahe der Mondorfer Fähre.
Die heutige Mündung des Rheindorfer Bachs soll verschlossen werden, da die größte Hochwassergefahr für Graurheindorf das zurückdrückende Rheinhochwasser durch den Bachlauf bis in den Ortskern darstellt.
Aktuell befindet sich das Projekt zur Bachumlegung in einem Planfeststellungsverfahren. Wird dieses genehmigt, kann mit der Planfeststellung zum Bau des Hochwasserschutzes am Rhein begonnen werden.