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Bundesstadt Bonn

Überschwemmungsgebiete

Die Bezirksregierung Köln hat für Bonner Bäche und Bach-Systeme das Überschwemmungsgebiet für ein 100-jährliches Hochwasser ermittelt und festgesetzt. Die Überschwemmungsgebietsausweisung erfolgte für Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.

Gebiete mit Hochwasserrisiko

  • Mehlemer Bach
  • Godesberger Bach
  • Hardtbach-System (beinhaltet Hardtbach, Der Alte Bach, Dransdorfer Bach, Rheindorfer Bach)
  • Katzenlochbach (beinhaltet Katzenlochbach, Lengsdorfer Bach, Endenicher Bach)

In festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gelten die Schutzvorschriften nach dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 78 WHG). § 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz regelt die Allgemeine Sorgfaltspflicht bei Hochwasser.

Die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsgebiet ist grundsätzlich verboten. Im Einzelfall können Ausnahmen von den Verboten von der Unteren Wasserbehörde der Stadt Bonn genehmigt werden.

Bezirksregierung setzt Überschwemmungsgebiete für Bonner Bäche fest

Die Überschwemmungsgebiete wurden durch die Bezirksregierung Köln durch Ordnungsbehördliche Verordnungen festgesetzt. Diese dienen dem Erhalt natürlicher Rückhalteflächen, der Regelung des Hochwasserabflusses, dem Erhalt natürlicher Verbesserung der ökologischen Strukturen sowie der Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe.

Die Überschwemmungsgebietskarten und Ordnungsbehördliche Verordnungen zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Bonner Bäche und Bach-Systeme können auf den Seiten der Bezirksregierung Köln eingesehen werden:

Überschwemmungsgebiet Rhein und Sieg

Auch am Rhein und an der Sieg wurden Überschwemmungsgebiete ausgewiesen und festgesetzt. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen an Rhein und Sieg ist die Bezirksregierung Köln zuständig.


Anforderung Hochwasserschutzgesetz II