Masterplan Bonn Innere Stadt 2.0
Um bestmögliche Lösungsvorschläge für die Neugestaltung der Rheinuferpromenade zu erhalten wurde im Jahr 2021 ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, an dem 9 interdisziplinäre Planungsteams aus Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern teilgenommen hatten. Das Gesamtkonzept des Büros Planorama aus Berlin, zusammen mit VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH aus Dresden, wurde von dem Preisgericht zur weiteren Beauftragung vorgeschlagen, da dieser Beitrag die räumlichen Besonderheiten dieses Rheinuferabschnittes überzeugend mit einer abweichenden Formensprache herausgearbeitet hatte und sinnvoll betont. Zudem wurde in diesem Konzept mit dem vorhandenen Baumbestand sehr behutsam umgegangen.
Die Planung der Neugestaltung der Rheinuferpromenade erfolgt seitdem getrennt in mehreren, zeitlich aufeinander folgenden Bauabschnitten.
Die ausführungsreife Entwurfsplanung für den ersten Bauabschnitt zwischen Josefstraße und Altem Zoll wurde am 12. Dezember 2023 vom Rat der Stadt Bonn beschlossen. Die Umsetzung der Neugestaltung dieses Bereichs startet mit einem offiziellen Spatenstich am 5. September.
Der zweite Bauabschnitt zwischen Josefstraße und Rosental soll im Anschluss ab Ende 2025 umgestaltet werden.
Für den dritten Bauabschnitt ist im Rahmen einer folgenden Förderperiode ab 2027 geplant, Mittel für die Umsetzung anzumelden.
Bereits im September 2023 hatte das Land NRW der Stadt Bonn eine 80 prozentige Förderung für den ersten, rund zehn Millionen Euro teuren Bauabschnitt der Rheinuferpromenade zugesagt – rund 8,3 Millionen Euro. Parallel hatte sich die Bundesstadt um Fördermittel aus dem Nahmobilitätsprogramm des Landes bemüht. Die nun bewilligten 1,2 Millionen Euro für den Bau der Radverkehrsanlagen werden mit den bereits zusagten Fördermitteln verrechnet. Da die Fördersätze des Nahmobilitätsprogramms bei bis zu 90 Prozent liegen, stehen nun insgesamt 8,4 Millionen Euro Fördermittel für das Rheinufer zur Verfügung.
Auch der zweite Bauabschnitt wurde bereits in das Förderprogramm zur Städtebau- und Gemeindeentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes aufgenommen.
Was ist im ersten Bauabschnitt geplant?
Umsetzung des ersten Bauabschnitts
Weitere Beteiligungen
Politische Beschlüsse
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