Impfungen schützen sicher vor Infektionen und sind in der Regel gut verträglich. Sie nützen auch der Gemeinschaft. Generell besteht beim Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Kindergarten oder Schule) durch das Zusammentreffen vieler Kinder und Jugendlicher ein erhöhtes Risiko für die Übertragung von Infektionskrankheiten.
Ausführliche Informationen zum Thema Impfungen bietet das Robert-Koch-Institut auf seinen Internetseiten. Neben den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und einer Übersicht möglicher Impfungen, gibt es Informationen zu Bedeutung der Impfungen, Nebenwirkungen und vielem mehr.
Influenza und Corona
Gesundheitsamt bietet Impfberatung vor dem Reisestart
Impfung gegen Humane Papilloma-Viren (HPV)
Masernschutzgesetz
Am 1. März 2020 ist bundesweit das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Kinder und Jugendliche, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen seither einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz erbringen. Dasselbe gilt für Mitarbeitende in den Einrichtungen sowie Personal in Gesundheitseinrichtungen.
Masern sind hoch ansteckend und können bei Kindern und Erwachsenen schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Mit dem Masernschutzgesetz sollen insbesondere Schul- und Kindergartenkinder besser gegen Masern geschützt werden. Künftig müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz erbringen. Dies kann durch die Vorlage des Impfpasses erfolgen oder mit einem Nachweis, dass die Masernerkrankung durchgemacht wurde.
Gleiches gilt für Menschen, die in Kinderheimen oder Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind, sowie für Mitarbeitende in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Erzieher, Lehrer, Ärzte oder Pflegepersonal, wenn die Personen nach 1970 geboren wurden.
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