Der Integrationsrat ist die politische Vertretung der Migrantinnen und Migranten in der Stadt. Das Gremium ist mit 27 Personen besetzt. 18 Vertreterinnen und Vertreter werden direkt gewählt, neun Personen werden von den Ratsfraktionen entsandt.
Die Mitglieder werden nach der städtischen Wahlordnung des Integrationsrates, den für die Wahl geltenden Grundsätzen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und den für die Integrationsratswahl geltenden Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen (KWahIG NRW) gewählt.
Die Wahl findet regelmäßig am Tag der Kommunalwahl statt.
Wahlberechtigt ist, wer nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in Bonn ihre Hauptwohnung haben.
Wahlergebnis 2020 in Bonn
Im Vergleich zur letzten Integrationsratswahl im Jahr 2014 hat sich die Zahl der Wahlberechtigten um rund 30.000 erhöht. Der deutliche Zuwachs hat viele Gründe: Seit der letzten Integrationswahl haben viele Flüchtlinge Asylverfahren durchlaufen und sind wahlberechtigt. Darüber hinaus hat Bonn als internationale Stadt einen stetigen Zustrom an drittstaatsangehörigen und freizügigkeitsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern. Viele Menschen verfügen neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch über eine weitere und sind als Doppelstaatler wahlberechtigt. Auch die Nachfrage nach Einbürgerungen ist in Bonn – anders als in anderen Kreisen und Städten – konstant. 2014 lag die Wahlbeteiligung bei der Integrationsratswahl bei 21,97 Prozent und war die höchste in NRW.
2020 standen 61 Kandidierende zur Wahl.
Wahlergebnis 2014
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