Kommunalwahlen finden seit 2020 alle fünf Jahre statt.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in unserer Stadt sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet der Bundesstadt Bonn wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Wahlberechtigten können dann jeweils eine Stimme abgeben
- für den Rat der Bundesstadt Bonn
- und für eine der vier Bezirksvertretungen Bonn, Beuel, Bad Godesberg oder Hardtberg (je nach Wohnort in Bonn).
Zusätzlich wird seit 2020 an diesem Tag in einer Direktwahl über das Oberbürgermeister-Amt entschieden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, ist zwischen den zwei Bestplatzierten eine Stichwahl durchzuführen. Das Gesetz zur Wiedereinführung der Stichwahl vom 3. Mai 2011 regelt die Details.
Bekanntmachungen
Ergebnisse der Kommunal- und OB-Wahlen 2020 in Bonn
Frühere Kommunal- und OB-Wahlen
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