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Bundesstadt Bonn

Europawahl

Am Sonntag, 9. Juni 2024, wählen die Bürger*innen der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Sie finden kontinuierlich aktualisierte Informationen dazu auf dieser Seite.

Europafahne vor dem Alten Rathaus in Bonn.

Das Europäische Parlament ist ein wichtiges Forum für die politische Debatte und die Beschlussfassung in der Europäischen Union (EU). Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden direkt von den Wählenden in allen Mitgliedsstaaten gewählt. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgt.

Wahl des Europäischen Parlaments

Alle fünf Jahre werden die Europa-Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher, geheimer und öffentlicher Wahl bestimmt. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede wahlberechtigte Person verfügt dabei über eine Stimme, mit der sie einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann. Deutschland wählt 96 Abgeordnete.

Wahlbenachrichtigungen werden bis 19. Mai zugestellt

In Bonn sind rund 250.000 Menschen zur Wahl aufgerufen. Erstmals dürfen bei der Europawahl auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen. 

Alle Bürger*innen, die am Stichtag, 28. April 2024, mit erstem Wohnsitz in Bonn gemeldet waren, wurden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Zahl ändert sich im Nachhinein nur noch geringfügig, etwa aufgrund von fristgerecht gestellten Anträgen von Unionsbürger*innen, durch Sterbefälle oder Einbürgerungen. Alle Wahlberechtigten sollten bis spätestens 19. Mai 2024 ihren Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten. 

In einigen Fällen kann es sein, dass Wahlberechtigte keine Benachrichtigung erhalten, zum Beispiel, weil ein Briefkasten fehlt oder ein vorhandener Briefkasten nicht beschriftet ist und die Wahlbenachrichtigung somit nicht zugestellt werden kann.

Wer bis zum 19. Mai noch keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann zwischen dem 21. und 24. Mai das Wählerverzeichnis in den Wahlbüros einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben (also 9. Juni 2008 und früher geboren sind), seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auch Unionsbürger*innen, Deutsche im Ausland oder Rückkehrende aus dem Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Stimme in Bonn abgeben. 

Wahlbüros sind seit 6. Mai geöffnet

In jedem Stadtbezirk gibt es ein Wahlbüro:

  • Stadthaus Berliner Platz 2, Eingangshalle
  • Rathaus Bad Godesberg, Kurfürstenallee 2–3, Zimmer 112 und 115 im Erdgeschoss
  • Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Str. 65, Stolper Stube, Etage 1
  • Rathaus Duisdorf, Villemombler Str. 1, Zimmer 1 im Erdgeschoss

Sie sind seit Montag, 6. Mai, immer montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr, und am letzten Freitag vor der Wahl, 7. Juni, bis 18 Uhr geöffnet. 

Ein Termin ist nicht notwendig. Das Wahlamt bittet darum, nach Möglichkeit das Wahlbüro im heimischen Stadtbezirk aufzusuchen, grundsätzlich stehen die vier Wahlbüros aber allen Bürger*innen offen. Dort können Briefwahlunterlagen beantragt und abgeholt werden. Es kann auch direkt vor Ort gewählt werden.

Briefwahl per Post, im Wahlbüro oder online beantragen

Alle, die bereits vor dem 9. Juni wählen möchten, können per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält den Briefwahlantrag. Neben der Möglichkeit, Briefwahlunterlagen per Post anzufordern, können diese seit Montag, 6. Mai, in den Wahlbüros beantragt und abgeholt werden. Wer möchte, kann direkt vor Ort den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief in die Urne werfen.

Briefwahlunterlagen können außerdem bequem online beantragt werden. Das ist möglich über die  Online-Anwendung OLIWA (Öffnet in einem neuen Tab).

Noch einfacher ist die Nutzung des QR-Codes, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet. Er überträgt die erforderlichen Daten automatisch in den Online-Antrag. Lediglich eine abweichende Versandanschrift muss noch eingegeben werden. 

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Briefwahl per E-Mail an  wahlenbonnde zu beantragen. Bitte senden Sie Ihren Antrag auf diesem Weg unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums, der Anschrift Ihres Hauptwohnsitzes und – falls gewünscht – die Adresse, an die die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen.

Eine Video-Anleitung zur Briefwahl in Bonn bei der Europawahl 2024.
Bürgerdienste der Bundesstadt Bonn
Wahlamt

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Bildnachweise

  • Foto: Michael Sondermann/Bundesstadt Bonn
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