Dieser formelle Schritt war notwendig, weil in einem Stimmbezirk bei der Erfassung der Wahlberechtigten ein Fehler unterlaufen ist – 418 Menschen, die Briefwahl beantragt hatten, wurden doppelt erfasst. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf das Ergebnis der Bundestagswahl in Bonn – die Zahl der Wählenden, der gültigen und ungültigen Erst- und Zweitstimmen sowie die Zuteilung der Stimmen zu den Kandidierenden und Parteien bleibt unverändert.
Lediglich die Wahlbeteiligung erhöht sich durch die nun vorgenommene Korrektur minimal von 84,73 Prozent auf 84,88 Prozent.