Überblick
Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, leben aber bereits längere Zeit in Deutschland und beabsichtigen, dauerhaft hier zu bleiben. Aus diesem Grunde wünschen Sie die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger oder Staatsbürgerin.
Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländerinnen und Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen bedarf es eines Antrags durch die gesetzlichen Vertreter.
Hinweis zu den Bearbeitungszeiten
Aufgrund der Vielzahl der bereits eingegangenen Anträge, beträgt die Wartezeit bis Bearbeitungsbeginn aktuell mindestens 15 Monate ab Antragsübersendung. Die Bearbeitung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nach Antragseingang. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden weiterhin zu einem weiteren Anstieg der Antragszahlen führen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten und danken für Ihre Geduld.
Dass der Reisepass oder der Aufenthaltstitel abläuft, kann nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Die Behörde bittet hierfür um Verständnis.
Bitte sehen Sie von wiederholten Anfragen zum Stand Ihres Einbürgerungsverfahrens ab, da Nachfragen den Prozess verlangsamen. Wir werden uns schnellstmöglich unaufgefordert bei Ihnen melden.
Es wurden bereits einige organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, um die Verfahrensdauer zukünftig wieder deutlich zu verkürzen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ab sofort können Sie Ihren Antrag online stellen.
Dem Onlineantrag ist ein kostenfreier Quick-Check vorgeschaltet, um abschätzen zu können, ob eine Einbürgerung für Sie infrage kommt.
Bitte nutzen Sie den Onlineantrag bevorzugt, da unsere Behörde digital aufgestellt ist.
Sollten Sie technisch keine Möglichkeit haben, den Antrag online zu stellen und auch keine Person kennen, die Ihnen bei dem Online-Antrag behilflich ist, dann kann der Antrag ausnahmsweise auch noch in Papierform eingereicht werden.
Hinweis:
Die bisherige Staatsangehörigkeit kann beibehalten werden. Bitte beachten Sie hier, dass nicht jedes Land die Mehrstaatigkeit erlaubt.
Beachten Sie aber bitte auch, dass das neue Gesetz grundsätzlich eine Sicherstellung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII vorsieht. Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt aktuell nicht ohne diese öffentlichen Leistungen sicherstellen können, raten wir Ihnen davon ab, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.