Überblick
Please note: English version under „Formulare und Links“
Sofern Sie eine Anfrage oder einen Antrag an die Ausländerbehörde Bonn richten möchten, können Sie dies vorrangig per E-Mail tun. Wir werden uns dann um entsprechende Bearbeitung bemühen und Sie per E-Mail, Brief oder Telefon kontaktieren.
Für telefonische Anfragen können Sie das Servicetelefon des Ausländeramtes anrufen.
Wenn Sie im Besitz eines sogenannten Schengen-Visums (Kategorie C) sind, mit dem Ihr Aufenthalt unter anderem in Deutschland zu Besuchszwecken, Geschäftsreisen oder touristischem Aufenthalt ermöglicht wird und Sie sich über die Geltungsdauer dieses Visums in Deutschland aufhalten wollen, bitten wir Sie, die nachstehenden Ausführungen zu beachten.
Die Erteilung und Verlängerung eines Schengen-Visums richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (ABL EU Nr. L 243 vom 15.09.2009; S. 1).
Grundsätzlich ist die Verlängerung eines Schengen-Visums nicht möglich. (siehe hierzu auch Art. 11 des Schengener Durchführungsübereinkommens/ SDÜ vom 14.06.1985; ABL EG 2000 Nr. L 239/19-BGBl. II 1013-1085).
Eine Ausnahme kommt nur in Betracht
- bei Vorliegen höherer Gewalt oder
- humanitärer Gründe sowie
- aus schwerwiegenden persönlichen Gründen.
Die Inhaberin oder der Inhaber des Visums muss unter Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen, dass er aus einem der vorgenannten Gründe gehindert ist, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Schengen-Visums aus Deutschland auszureisen.
Außerdem muss ausreichender Krankenversicherungsschutz sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln (zum Beispiel Sozialhilfe) nachgewiesen werden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die unten angegebenen Mitarbeitenden zur Verfügung.