Im September 2024 wird die Stadtverwaltung gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 20. Juni 2024 in den Stadtbezirken Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg je eine Informationsveranstaltung zum Thema Nahversorgung organisieren; im Stadtbezirk Bonn sind zwei Veranstaltungen vorgesehen.
- Beuel: Dienstag, 10. September 2024
- Bonn-Süd: Mittwoch, 18. September 2024
- Bad Godesberg: Donnerstag, 19. September 2024
- Bonn-Nord: Dienstag, 24. September 2024
- Hardtberg: Mittwoch, 25. September 2024
Die Informationsveranstaltungen sind jeweils abends geplant. Weitere Informationen werden noch bekannt gegeben.
1.671 Einzelhandelsbetriebe in Bonn
Nachdem im Jahr 2022 das Büro Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB aus Dortmund mit der Fortschreibung des Zentrenkonzeptes beauftragt worden war, wurden im Jahr 2023 in ganz Bonn 1.671 Einzelhandelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von 433.000 Quadratmetern und rund 1.500 ergänzende Funktionen innerhalb zentraler Lagen wie Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur oder auch öffentliche Verwaltung erfasst. Auf Rundgängen in der Bonner Innenstadt sowie in den Stadtbezirkszentren Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf wurden umfangreiche Informationen durch Wirtschaft und Politik gesammelt.
Zudem gab es zwei Online-Befragungen: In der Nahversorgungsbefragung wurden 1.105 und in der Zentrenbefragung zu den drei Stadtbezirkszentren rund 800 vollständige Fragebögen ausgefüllt. Ergänzt wird die Erhebung durch die Studie "Vitale Innenstädte", an der in 2022 rund 1000 Bürger*innen teilnahmen und sich zur Bonner Innenstadt äußerten.
Trend: Weniger kleine Fachgeschäfte
In der sich anschließenden Analysephase hat das Planungsbüro weitere Statistiken, bestehende Konzepte und Planungen sowie rechtliche Grundlagen ausgewertet; aktuelle Trends wie der Onlinehandel wurden berücksichtigt. Es fand eine Bewertung der Einzelhandelsentwicklung seit der letzten Fortschreibung mit Vollerhebung des Einzelhandels im Jahr 2008 statt. Dabei ist in Bonn die Zahl der Einzelhandelsbetriebe bei gleichzeitig steigender Verkaufsfläche insgesamt gesunken. Dies spiegelt den bundesweiten Trend zu mehr Filialisierung und weniger kleinen Fachgeschäften wider. Das Kaufkraftniveau - ein Indexwert, welcher die einzelhandelsrelevante pro Kopf Kaufkraft im Vergleich zum deutschen Durchschnitt von 100 angibt - ist um zwei Punkte auf 105 gefallen.
Vierstufiges System
Beim Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist weiterhin eine vierstufige Hierarchie der zentralen Versorgungsbereiche vorgesehen. Darüber hinaus sollen auch Nahversorgungsstandorte aufgenommen werden, um dem Ziel der Stadt der kurzen Wege gerecht zu werden.
Die erste Stufe bildet die Bonner Innenstadt mit einem umfangreichen Einzelhandel und entsprechend der oberzentralen Funktion der Bundesstadt Bonn mit einem Einzugsgebiet über die Stadtgrenzen hinaus.
In der zweiten Stufe der Bezirkszentren (vormals B-Zentren), werden weiterhin die Stadtbezirkszentren Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf mit Einzugsgebieten über den jeweiligen Stadtbezirk hinaus und einem entsprechend vielfältigen Einzelhandelsangebot auch mit Waren für mittel- bis längerfristige Bedarfsbereiche (z.B. Bekleidung und Elektrogeräte) dargestellt.
Die Quartierszentren (bisher C-Zentren) haben nahversorgungsrelevante Einzelhandelsstrukturen mit teilweisen Angeboten für den mittelfristigen Bedarf (Bekleidung und Schuhe).
Die Nahversorgungszentren beschränken sich im Schwerpunkt mit einem kleineren Einzugsgebiet auf nahversorgungsrelevante Einzelhandelsstrukturen.
Wie geht es weiter?
Über den Entwurf der Fortschreibung wird die Stadtverwaltung zusammen mit dem beauftragten Büro im Rahmen der Informationsveranstaltungen in den Stadtbezirken zum Schwerpunkthema Nahversorgung informieren. Ziel ist es, mit den Bürger*innen und der ansässigen Wirtschaft auf Stadtbezirksebene über die Ergebnisse zu diskutieren.
Anschließend wird der Berichtsentwurf fertiggestellt und in den politischen Gremien mit dem Ziel der öffentlichen Auslegung beraten. Wie in einem Bauleitplanverfahren können erneut Anregungen eingebracht werden, bevor der Politik ein abschließender Konzeptentwurf zum Beschluss vorgelegt wird. Während der Offenlage ist zusätzlich eine digitale Informationsveranstaltung geplant, sodass der Konzeptentwurf in Gänze dargestellt wird und offene Fragen geklärt werden können.
Der abschließende Beschlussentwurf zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll dem Rat und seinen Gremien Anfang des Jahres 2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Abschließend bedarf es im Rahmen der landesplanerischen Zielvorgaben ein sogenanntes Testat der Bezirksregierung Köln.