Landschaftspläne sind die naturschutzfachliche Planung im Außenbereich einer Kommune, die zum Beispiel Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete festlegt. Sie werden als kommunale Satzung beschlossen und sind rechtsverbindlich.
Derzeit gibt es in Bonn drei Landschaftspläne: Ennert, Kottenforst, Siegmündung - und das Rheinufer als ein weiteres Landschaftsschutzgebiet. Alle haben jeweils unterschiedliche Festsetzungen und entsprechend zum Teil nicht mehr den heute geltenden rechtlichen Vorgaben. Zahlreiche Planinhalte sind nicht mehr aktuell, längst realisiert oder entsprechen nicht mehr den aktuellen Bonner Zielen.
Daher wird die Stadt auf Beschluss des Rates die Planungen aktualisieren und die vier verschiedenen Planwerke zu einem Gesamtlandschaftsplan zusammenführen. Die Planungen und geltenden Regeln sollen so übersichtlicher und für alle einfacher nachvollziehbar sein. Aktuelle informelle Konzepte für die Bonner Natur und Biodiversität will die Stadt in die rechtsverbindliche Landschaftsplanung integrieren, zum Beispiel die Freiraumplanung, der Klimaplan 2035 und die Biodiversitätsstrategie.
Der Aufstellung eines Landschaftsplans geht ein umfangreiches Verfahren voran, das circa fünf Jahre dauern wird. Die Öffentlichkeit wird in mehreren Phasen beteiligt.