Außerdem sollen einzelne Teile der gesamten Landschaft entwickelt und optimiert werden. Auf diese Weise wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gewährleistet, auch wenn diese Gebiete intensiv genutzt werden.
Landschaftspläne werden flächendeckend für alle Flächen aufgestellt, die außerhalb der zusammenhängend bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen liegen. Sie umfassen somit den gesamten baulichen Außenbereich des Stadtgebietes. Für die Bundesstadt Bonn gibt es mit den Landschaftsplänen Siegmündung, Ennert und Kottenforst drei rechtskräftige Landschaftspläne.
Allgemeines zu den Landschaftsplänen
Landschaftspläne werden als kommunale Satzung der Bundesstadt Bonn beschlossen. Sobald der Landschaftsplan rechtskräftig ist, werden die Maßnahmen in der Fläche umgesetzt. Der Landschaftsplan besteht aus
- Entwicklungs- und Festsetzungskarten,
- textlichen Darstellungen und Festsetzungen,
- Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie Erläuterungen.
Gesetzliche Grundlage für die Landschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen stellen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) dar. Das Landesnaturschutzgesetz NRW trat im November 2016 in Kraft und löste das bis dahin geltende Landschaftsgesetz ab.
Landschaftsplan Siegmündung
Der Landschaftsplan Siegmündung wurde am 30. August 1984 erstmals vom Rat der Stadt Bonn als Satzung beschlossen und am 9. August 1985 rechtskräftig. Seit Rechtskraft wurden insgesamt zwölf Änderungsverfahren des Landschaftsplans Siegmündung angestrebt, von denen neun Änderungen rechtskräftig sind.
Naturschutzfachliche Bedeutung
Zentrale Bedeutung besitzt der unter Naturschutz gestellte Bereich der Mündung der Sieg in den Rhein sowie die angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Freiflächen. Die Sieg ist ein landesweit bedeutsamer Fließgewässerkomplex mit naturnahen Strukturen, einer wenig beeinträchtigten Überflutungsdynamik und einer charakteristischen Vegetation. Sie bietet verschiedenste Habitate unter anderem für europäisch bedeutsame Fischarten (zum Beispiel Neunaugen, Bitterling, Groppe) sowie für zahlreiche Rast- und Brutvögel.
Landschaftsplan Ennert
Der Landschaftsplan Ennert wurde am 29. April 1999 erstmals vom Rat der Stadt Bonn als Satzung beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss wurde jedoch am 25. November 1999 wieder aufgehoben. Nach einer weiteren öffentlichen Auslegung wurde der Landschaftsplan Ennert in der Ratssitzung am 11. Dezember 2003 erneut als Satzung beschlossen. Anschließend wurde der Plan von der Bezirksregierung Köln mit Auflagen genehmigt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 16. Juni 2004 wurde der Landschaftsplan rechtskräftig.
Naturschutzfachliche Bedeutung
Der Planungsraum gliedert sich hinsichtlich seiner Nutzungsform in zwei zusammenhängende Haupteinheiten:
- Den Waldkomplex Ennert im Westen mit naturnahen Bächen und einem relativ hohen Anteil naturnaher, zum Teil traditionell bewirtschafteter Laubwälder. Das Waldgebiet nimmt etwa die Hälfte des Bonner Anteils an der Landschaftseinheit "Pleiser Hügelland" ein. Seine von 180 auf 80 Meter über Normalnull (NN) steil zum Rheintal abstürzende Westkante mit einer Kette aufgelassener Basaltsteinbrüche wird durch die A 59 und B 42 begrenzt.
- Die Hochebene im östlichen Teil mit großflächiger Ackerlandnutzung. In diesem Bereich werden lediglich die Flächen entlang der Bäche als Grünland genutzt.
Darüber hinaus beinhaltet der Planungsraum weitere (Klein-) Strukturen, zum Beispiel Obst- und Kleingartenanlagen, Hangflächen, kleinere Brach- und Waldflächen, eine Waldinsel bei Holzlar (Giersberg), das Wolfsbachtal mit Wald- und Grünlandbereichen und eine angrenzende Ackerfläche bei Hoholz.
Zentrale Bedeutung besitzt der unter Naturschutz gestellte und als Teil des Europäischen FFH-Schutzgebietes Siebengebirge ausgewiesene Bereich des Ennert.
Landschaftsplan Kottenforst
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im November 2005 die Aufstellung des Landschaftsplans Kottenforst in der heutigen Fassung beschlossen. Im September 2012 wurde der Landschaftsplan als kommunale Satzung der Bundesstadt Bonn beschlossen und nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln im Februar 2013 rechtswirksam. Bisher wurden keine Änderungsverfahren durchgeführt.
Naturschutzfachliche Bedeutung
Der Geltungsbereich des Landschaftsplans Kottenforst gliedert sich hinsichtlich seiner Nutzungsform in nachfolgende Haupteinheiten:
- Die Bonner Rheinebene im Norden von Graurheindorf und im Südosten von Mehlem.
- Die Hangbereiche zwischen Poppelsdorf, Friesdorf, Bad Godesberg, Muffendorf und Lannesdorf mit ihren vielfältigen Nutzungsstrukturen und abwechslungsreichen Vegetationsbeständen.
- Die Hauptterrasse im südlichen Plangebiet (Bereich Lannesdorf), die von zum Teil tief eingeschnittenen Löß-Hohlwegen gegliedert wird, zwischen denen sich ein Mosaik aus unterschiedlichen Nutzungsformen findet.
- Die Bachtäler des natürlich mäandrierenden Katzenlochbaches/Lengsdorfer Baches, des Engelbaches (Melbtal), des Wittgesbaches und des Godesberger Baches, die in zum Teil engen und tiefen Einschnitten das Gelände durchziehen und von bewaldeten Seitenhängen, offenen Grünland- und Obstwiesenflächen sowie dichten Ufergehölzen begleitet werden.
- Der Kottenforst (Hauptterrasse) als große zusammenhängende Waldfläche im Süden des Plangebietes, der sich aus verschiedenen Eichen-Hainbuchen-Wäldern und Buchenwäldern zusammensetzt.
Die Unterschutzstellung des Kottenforstes ist begründet durch den ausgedehnten zusammenhängenden Laubwaldkomplex, der aufgrund seiner Größe und Ausstattung eine zentrale Bedeutung im landesweiten und somit europäischen Biotopverbundsystem einnimmt.
Landschaftsschutzgebietsverordnung Rheinufer (LSVO)
Seit 1972 wurde zum Schutz der Uferbereiche des Rheins eine gesonderte Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Das Gebiet umfasst Teile des Rheinufers und angrenzende Grün-, Freiflächen und Parkanlagen sowie den Rhein im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn und trägt die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“.
Die Bezirksregierung Köln hat 2022 eine neue Verordnung mit einer Geltungsdauer von 20 Jahren erlassen. Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 663,5 Hektar.
Naturschutzfachliche Bedeutung
Charakteristisch für das Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“ sind angrenzend an den Rhein die großen Wiesen und Parkanlagen. Es dient zum einen dem Schutz der Tiere, Pflanzen und ihrer Lebensräume, die in einer städtisch geprägten Umgebung erhalten und gefördert werden sollen, und zum anderen der Bevölkerung als einer der wichtigsten Naherholungs- und Freizeiträume im Verdichtungsraum Bonn.
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Zeiten
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Ort
Untere Naturschutzbehörde
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen