Der Landschaftsplan bildet die Grundlage für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege der Landschaft. Er definiert die Entwicklungsziele für die Landschaft auf der Grundlage einer umfassenden Landschaftsanalyse.
Der Landschaftsplan Kottenforst wurde am 04.09.2012 vom Rat der Stadt Bonn als Satzung beschlossen und anschließend der Bezirksregierung Köln angezeigt. Die Mitteilung der Bezirksregierung Köln vom 18.01.2013, dass der Landschaftsplan keine Rechtsmängel enthält, wurde im Amtsblatt Nummer acht vom 27.02.2013 veröffentlicht. Damit ist der Landschaftsplan Kottenforst in Kraft getreten.
Das Plangebiet des Landschaftsplans Kottenforst umfasst den linksrheinischen Teil der Stadt Bonn. Aufgrund der Ausgliederung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ergibt sich im nördlichen und östlichen Bereich eine starke Zerteilung des Landschaftsplangebietes. Der südwestliche Teil wird vorwiegend vom Staatswald Kottenforst geprägt. Im Westen und Süden ist die Stadtgrenze gleichzeitig Grenze des Plangebietes. Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt circa 5.135 Hektar.
Naturschutzgebiet Kottenforst
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Bei den dunkelgrün hinterlegten Flächen handelt es sich um Naturschutzgebiete, die hellgrünen Flächen sind Landschaftsschutzgebiete.