Die derzeit rechtskräftige Unterschutzstellung des „Bonner Siebengebirges“ erfolgte mit Genehmigung des Landschaftsplans Ennert am 16.06.2004. Zuvor war das Gebiet bereits über eine Verordnung der Bezirksregierung geschützt. Der größte Bereich des Siebengebirges befindet sich auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises und ist dort über eine von der Bezirksregierung Köln erlassene Verordnung als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Es handelt sich um ein durch tertiären Vulkanismus geprägtes Gebiet. Das Siebengebirge ist gekennzeichnet durch ausgedehnte strukturreiche Buchenwälder. Darüber hinaus wird die Landschaft durch tief eingeschnittene Bachtäler sowie weiterer Strukturen, wie Quellen, ehemalige Steinbrüche, offene Felsbereiche, Weinberge, Obstwiesen und Grünlandflächen charakterisiert. Bedingt durch seine Strukturvielfalt und Größe bietet das Naturschutzgebiet Siebengebirge zahlreichen seltenen und zum Teil stark bedrohten Pflanzen- und Tierarten zusagende Rückzugsmöglichkeiten. Das Gebiet ist zudem ein wichtiger Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes.
Neben der herausragenden Bedeutung für den Biotopverbund und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erfolgte die Unterschutzstellung des Siebengebirges auch aufgrund der geologischen Einzigartigkeit. Darüber hinaus nimmt das Gebiet als eines der ersten Naturschutzgebiete in Deutschland einen besonderen geschichtlichen Stellenwert ein.
Durch seine reiche Ausstattung mit melderelevanten Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten wurde das Siebengebirge 1998 an die Europäische Kommission nach Brüssel gemeldet und ist somit auch Bestandteil des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“. Die Meldung erfolgte auf Grundlage der FFH-Richtlinie . In der derzeit rechtskräftigen Festsetzung im Landschaftsplan Ennert finden die Belange der europäischen Richtlinie Berücksichtigung.
Naturschutzgebiet Siebengebirge, Teilgebiet Ennert
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Bei den dunkelgrün hinterlegten Flächen handelt es sich um Naturschutzgebiete, die hellgrünen Flächen sind Landschaftsschutzgebiete.