Durch den Erlass der Denkmalbereichssatzung unterliegen alle im Geltungsbereich befindlichen Baumaßnahmen einem Erlaubnisvorbehalt gemäß Denkmalschutzgesetz. Das Gesetz sieht auch einen vorläufigen Schutz des Gebietes vor, d.h. bereits ab der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (11. Januar 2023) wurde der Erlaubnisvorbehalt wirksam. Die Erlaubnis wird bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bonn beantragt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine Weiterentwicklung des Gebietes im Einklang mit seinen schutzwürdigen Bestandteilen ermöglicht wird.
Beim Combahnviertel handelt es sich um das rechtsrheinisch nördlich der Auffahrt zur Kennedybrücke liegende Areal, das durch den Konrad-Adenauer-Platz, die Sankt Augustiner Straße (B56), den Bröltalbahnweg und das Rheinufer (unter Einbeziehung des ehemaligen Bröltalbahnhofs mit Verladezone) begrenzt wird.
Um 1900 ist das Combahnviertel auf Basis eines von Hermann Joseph Stübben und Karl Huppertz entwickelten Bebauungsplans angelegt worden. Seine städtebauliche Grundstruktur ist bis in die heutige Zeit erhalten und die Bebauung kontinuierlich weiterentwickelt worden. Es bezeugt, dass durch die im Zuge der Industrialisierung rechtsrheinisch rasant ansteigende Bevölkerungszahl die Ausweisung neuer Wohngebiete notwendig wurde. Es steht hierbei mit seiner historischen und jüngeren Bausubstanz für die Anlage eines Viertels für das gehobene Bürgertum um die Jahrhundertwende (19. zum 20. Jahrhundert) sowie für dessen gelungene städtebauliche Fortschreibung bis in die Gegenwart.