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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Anfrage auf Luftbildauswertung, Kampfmittelräumung

Bei einem Fund von Kampfmitteln ist unverzüglich die Leitstelle des Stadtordnungsdienstes unter 0228 77 3333 zu informieren. Außerhalb der Dienstzeiten des Stadtordnungsdienstes ist die Polizei unter 110 zu benachrichtigen.

Überblick

Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet nachzuweisen, dass das Grundstück frei von Kampfmitteln ist und somit von diesem keine Gefahr ausgeht.
Der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr. Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Fachkunde voraussetzt, unterhält das Land zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Bezirke Düsseldorf und Köln), im Folgenden "KBD" genannt.
Der Umgang mit Kampfmitteln ist nur dem KBD und den von ihm beauftragten Räumfirmen gestattet.

Anfrage Luftbildauswertung für Ihr Grundstück
Für eine korrekte Bearbeitung ist es unerlässlich, dass der Anfrage auf Luftbildauswertung ein Auszug aus der Liegenschaftskarte oder anderer vergleichbarer Karte (z.B. Deutsche Grundkarte)

  • mit einem Maßstab 1:1000 bis 1:5000
  • in ausreichender Ausdehnung mit mindestens 2 leserlichen Straßennamen und
  • mit eindeutiger Abgrenzung des zu untersuchenden Gebietes
    beigefügt ist. Verwenden Sie nur solche Karten, in denen Flurstücksgrenzen sichtbar sind.

Folgende Unterlagen sind unter anderem für die Bearbeitung nicht geeignet:

  • Lage-, Bau- und Stadtpläne
  • lediglich Angabe der postalischen Anschrift
  • ausschließliche Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer

In der Liegenschaftskarte kennzeichnen Sie das zu untersuchende Gebiet eindeutig mit einer Umrandung oder als Flächenfüllung. Sofern möglich sollte diese Umrandung entlang von Grundstücks- oder Straßengrenzen bzw. topographischen Kartenelementen verlaufen.

Ergebnisse der Luftbildauswertung
Das Ergebnis wird dem Eigentümer oder der Eigentümerin des Grundstücks per Mail zugesandt. Sollte das Ergebnis an Dritte weitergeleitet werden, wird eine handschriftlich unterschriebene Vollmacht des/ der Grundstückseigentümers/in benötigt. Sollte das Grundstück erst vor kurzer Zeit erworben worden sein, wird zusätzlich ein entsprechender Auszug aus dem Kaufvertrag benötigt, welcher die aktuellen Eigentumsverhältnisse belegt. Die Vollmacht/ Auszug aus dem Kaufvertrag ist der Anfrage auf Luftbildauswertung beizulegen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass nur per E-Mail gestellte Anfragen bearbeitet werden.