Die Stadt Bonn hält das Fütterungsverbot für die öffentliche Sicherheit und im Sinne des Tierschutzes für erforderlich. Durch das Füttern verlieren die Tiere ihre natürliche Scheu vor Menschen und betreten öffentliche Gehwege und Straßen. Dadurch können sich Gefahrensituationen ergeben, wenn zum Beispiel Enten und Schwäne Radwege kreuzen. Da die Nutrias in der Rheinaue an Menschen gewöhnt sind, lassen sie sich streicheln. Dabei ist es bereits zu Bissverletzungen gekommen, die gesundheitsgefährdend sein können.
Die Wasservögel und Nutrias vermehren sich durch eine übermäßige Fütterung zu stark. Diese „Übervölkerung“ führt dazu, dass übermäßig viel Tierkot in das Wasser gelangt und nicht mehr natürlich abgebaut werden kann. Das kann zum Umkippen von stehenden Gewässern führen. Außerdem können sich durch Kot und verdorbene Lebensmittel Bakterien bilden, die für Wasservögel giftig sind. Die Tiere verenden dann innerhalb kurzer Zeit.
In der Rheinaue machen Schilder auf das Fütterungsverbot aufmerksam und informieren gleichzeitig über die negativen Folgen. Der Stadtordnungsdienst achtet auf seinen täglichen Streifen darauf, ob das Verbot eingehalten wird. Wer dennoch Wasservögel oder Nutrias füttert, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen, wenn kleine Mengen Futter verteilt werden. Die Bußgelder fallen höher aus, wenn wiederholt gefüttert oder größere Futtermengen verteilt werden.