Das Mitbringen von Tieren aus dem Ausland ist keine unproblematische Angelegenheit und sollte gut überlegt sein. Oft sind es die Lebensumstände eines Tieres, welche den Reisenden anrühren und den Wunsch erwecken, dieses Tier mit nach Hause zu nehmen.
Die tierseuchenrechtlichen Anforderungen sind jedoch hoch und die Vorbereitung des Tieres zur Erfüllung dieser Anforderungen in der Regel langwierig. Dies gilt besonders für den Fall, dass ein Tier aus einem Land mitgebracht werden soll, dessen Tollwutsituation und Bekämpfung unklar und bedenklich sind.
Aber auch bei der Mitnahme eines Tieres aus einem EU-Mitgliedstaat ist die Enttäuschung oft groß, wenn sich herausstellt, dass das Tier ohne gültigen Impfschutz und ohne gültigen EU-Heimtierausweis nach Deutschland gebracht worden ist und deshalb in einer Quarantänestation untergebracht werden muss. Die Kosten dafür trägt der oder die Reisende.
Auch können Tiere, die aus Urlaubsländern mitgebracht werden, Krankheiten einschleppen. Für den Menschen ist es - finanziell ebenso wie emotional - belastend, wenn festgestellt werden muss, dass ein krankes Tier mitgebracht wurde, das gegebenenfalls eine aufwändige und länger andauernde Behandlung benötigt.