Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU
Im privaten Reiseverkehr dürfen höchstens fünf Tiere mitgenommen werden. Hunde, Katzen und Frettchen müssen von einem EU-Heimtierausweis begleitet werden. Die Tiere müssen mittels Chip eindeutig gekennzeichnet sein und über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügen. Der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung muss im EU-Heimtierausweis dokumentiert sein.
Sprechen Sie bei Reiseplanung frühzeitig Ihren Haustierarzt oder Ihre Haustierärztin an. Er/sie kann Ihnen anhand Ihrer vorhandenen Dokumente Auskunft geben, ob Ihr Tier zum Zeitpunkt der Reise oben genannten Anforderungen erfüllt oder ob gegebenenfalls weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Sollten Sie aus Ihrem Reiseland ein Tier mitbringen wollen, so achten Sie darauf, dass dieses Tier ebenfalls über einen EU-Heimtierausweis verfügt, in dem seine Kennzeichnung mittels Chip sowie seine gültige Impfung gegen Tollwut dokumentiert sind. Diese Anforderungen gelten ebenso für Welpen. Da die Tollwutimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage dauert, bis ein wirksamer Impfschutz aufgebaut wurde, können Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland einreisen
Tiere, die ohne eindeutige Kennzeichnung, ohne gültigen Tollwutimpfschutz und ohne EU-Heimtierausweis aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland verbracht wurden, müssen in einer Quarantänestation untergebracht werden.
In wenigen EU-Ländern gelten verschärfte Anforderungen zur Einreise. Über den aktuellen Stand dieser Anforderungen können Sie sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informieren.