Dieses lange, schmale, durch eine Hecke eingefasste Gelände am Fuße der Godesburg ist der Rest einer Begräbnisstätte aus dem 16. bis 19. Jahrhundert. Bestattungen fanden bis 1895 am Hang des Godesberges statt. Danach wurde weiter oben auf dem Godesberg ein neuer Begräbnisplatz eingerichtet, der heute in den Godesberger Burgfriedhof integriert ist.
Größe: 80 qm
Denkmalschutz: Die gesamte Anlage steht unter Denkmalschutz
32 Grabsteine lagen verstreut an einer Seite des waldartigen Hanges des Godesberges. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sie auf der kleinen Fläche an der Aennchenstraße im Block neu aufgestellt – alle mit der Inschrift nach Osten gewandt.
Nach altem Brauch sollen die Füße der Toten nach Osten zeigen. Der Grabstein wird grundsätzlich erst zwölf Monate nach dem Tod als Stele senkrecht zum Kopf des Toten aufgestellt, als letzte Handlung für die Verstorbenen. Es wird keine Grabpflege betrieben, da die Ruhe der Toten nicht gestört werden darf. Dazu gehört auch, dass das Grab nur einmal im Jahr – am besten am Sterbetag der Toten – besucht werden darf und ein jüdischer Friedhof zeitlebens bestehen bleiben muss und nicht aufgelassen werden darf.
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