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Bundesstadt Bonn

Zuschüsse und Richtlinien

Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention

Gewalt kennt viele Formen: Gewalt in der Schule, häusliche Gewalt, Jugendgewalt, sexualisierte Gewalt oder (Cyber-) Mobbing/-Grooming sind nur einige Ausprägungen des nicht eindeutig abgrenzbaren Phänomens Gewalt. Gewaltprävention soll Kinder und Jugendliche befähigen, mit Gefährdungen aktiv und selbstbewusst umzugehen, Gewaltgeschehen eindämmen und somit das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. Die effektivste Form der Prävention verhindert, dass eine Gewaltbereitschaft überhaupt entsteht.

Junge Menschen sollen aufwachsen können, ohne Gewalt erfahren zu müssen. Einen Beitrag dazu leisten Programme und Projekte der Gewaltprävention, die vor allem in Schulen, Kindertagesstätten und in Einrichtungen der Jugendarbeit durchgeführt werden.

Gewaltprävention ist eine Querschnittsaufgabe. Jugendschutz, Polizei, Schulen, freie Träger und weitere Fachstellen arbeiten daher in Bonn eng zusammen und bieten neben Programmen für Kinder und Jugendliche auch Angebote für Eltern und (pädagogische) Fachkräfte an.

Informationen zur Antragstellung

Bitte beachten Sie folgendes bei der Antragstellung für die nachfolgenden Ziffern:

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