Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz bewahrt Kinder und Jugendliche vor Gefahren, Beeinträchtigungen und Schäden. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen. Er überwacht die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, das die Abgabe und den Konsum von Alkohol und Tabak, den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen sowie die Abgabe von Computerspielen und Filmen regelt.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz verfolgt neben diesem gesetzlich geregelten Schutzgedanken das Ziel, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit Gefährdungen umzugehen.
Es geht darum, Angebote zu entwickeln, mit denen junge Menschen gestärkt, informiert und befähigt werden, Verantwortung zu übernehmen und konstruktiv mit Risiken umzugehen.
Um den Auftrag des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wirksam umzusetzen, wird mit verschiedenen Akteur*innen wie Eltern, Erzieher*innen, Lehrer*innen, Fachkräften der Offenen Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit zusammengearbeitet und kooperiert.
Die Themen und Handlungsfelder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind vielfältig und durch Veränderung geprägt. Grundsätzlich gilt es, sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen zu orientieren. Zu den wesentlichen Arbeitsschwerpunkten im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gehören unter anderem:
- Medien - Computer, Smartphone, Internet, soziale Kontakte
- Sucht - Alkohol, Nikotin, Computer, Spiel
- Gewalt - (Cyber-)Mobbing, sexualisierte Gewalt, körperliche Gewalt, psychische Gewalt
- Ideologien - Rechtsextremismus, Salafismus, Sekten
Kontakt Jugendschutz
Fachdienst Kinderschutz
Der spezialisierte Fachdienst des Jugendamtes kümmert sich um den Schutz von Kindern und Jugendlichen, bei Verdachtsfällen von Misshandlung, bei körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt im gesamten Stadtgebiet.