Überblick
Der Kinder- und Jugendschutz umfasst neben dem pädagogischen Ansatz des Amtes für Kinder, Jugend und Familie auch den ordnungsrechtlichen Bereich. Für den ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz sind die Bürgerdienste zuständig. Es werden mögliche Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum verfolgt und geahndet.
Der öffentliche Raum umfasst insbesondere Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Spielhallen, sowie sonstige kinder- und jugendrelevante Veranstaltungen und Betriebe, die beispielsweise Tabak, Alkohol und Medien veräußern oder den Konsum dieser Produkte anbieten. Rechtsgrundlage ist das Jugendschutzgesetz.
Ordnungswidrigkeiten und Rechtsverstöße könnten zum Beispiel sein:
- Abgabe und Förderung des Konsums von Alkohol- sowie Tabakerzeugnissen oder jugendgefährdender Medien in der Öffentlichkeit,
- Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren in Gaststätten ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten,
- Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Spielhallen oder ähnlichen, vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden, Räumen.
Wenn Sie einen Hinweis melden oder einen ordnungsrechtlichen Verstoß im Kinder- und Jugendschutz anzeigen möchten, nutzen Sie bitte Formular, das Sie unter "Formulare und Links" finden.
Informationen zu den Erfordernissen des ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutzes und möglichen Ausnahmeanträgen geben die Mitarbeitenden im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten.