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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Ordnungsrechtliche Verstöße zum Kinder- und Jugendschutz melden

Überblick

Der Kinder- und Jugendschutz umfasst neben dem pädagogischen Ansatz des Amtes für Kinder, Jugend und Familie auch den ordnungsrechtlichen Bereich. Für den ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz sind die Bürgerdienste zuständig. Es werden mögliche Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum verfolgt und geahndet.

Der öffentliche Raum umfasst insbesondere Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Spielhallen, sowie sonstige kinder- und jugendrelevante Veranstaltungen und Betriebe, die beispielsweise Tabak, Alkohol und Medien veräußern oder den Konsum dieser Produkte anbieten. Rechtsgrundlage ist das Jugendschutzgesetz.

Ordnungswidrigkeiten und Rechtsverstöße könnten zum Beispiel sein:

  • Abgabe und Förderung des Konsums von Alkohol- sowie Tabakerzeugnissen oder jugendgefährdender Medien in der Öffentlichkeit,
  • Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren in Gaststätten ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten,
  • Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Spielhallen oder ähnlichen, vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden, Räumen.

Wenn Sie einen Hinweis melden oder einen ordnungsrechtlichen Verstoß im Kinder- und Jugendschutz anzeigen möchten, nutzen Sie bitte Formular, das Sie unter "Formulare und Links" finden.

Informationen zu den Erfordernissen des ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutzes und möglichen Ausnahmeanträgen geben die Mitarbeitenden im Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten.