Der Rat der Stadt Bonn hat am 8. Dezember 2022 das Konzept zur „Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn“ beschlossen. Damit verpflichtet sich die Stadt Bonn, junge Menschen in politische Entscheidungsprozesse intensiv mit einzubeziehen.
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, dass sie in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, beteiligt werden, ihre Meinungen angehört und diese bei Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden. So steht es in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention. Aber welche Angelegenheiten sind das eigentlich? Der Rat der Stadt Bonn hat Ende des Jahres 2022 in seinem Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung festgeschrieben, dass alle Vorhaben und Entscheidungen in der Stadt Bonn daraufhin zu überprüfen sind, ob sie die Belange von Kindern und Jugendlichen heute oder in Zukunft betreffen und welche Relevanz und Bedeutung sie für Kinder und Jugendliche haben.
„Nur wenn junge Menschen erleben, dass ihre Meinung gehört wird und einen Unterschied macht, werden sie sich nachhaltig beteiligen“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Kinder und Jugendliche sind Expert*innen in eigener Sache. Ihre Wünsche und Forderungen zu respektieren, ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine umfassende Bürgerbeteiligung“, ergänzt die OB.
Der Beschluss gab den Startschuss für erste Handlungsschritte zur Etablierung einer kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung:
- Ab sofort müssen die zuständigen Ämter für jedes Vorhaben beschreiben, inwiefern Kinder und Jugendliche im Beteiligungsprozess eingebunden sind. Wenn keine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen ist, bedarf dies einer Begründung durch das jeweilige Amt.
- Ein fester Arbeitskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung“ wird eingerichtet, der alle Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen evaluiert und die kommunale Kinder und Jugendbeteiligung sichert und weiterentwickelt.
- Das Jugendportal „Jugend macht mit“ unter www.bonn-macht-mit.de/jugend (Öffnet in einem neuen Tab) stellt sicher, dass Jugendliche von ihrem erweiterten Mitspracherecht in Bonn erfahren. Hier können sich Jugendliche über ihre Beteiligungsmöglichkeiten informieren, austauschen und an Vorhaben der Stadt beteiligen.
- Ein Kinder- und Jugendbeirat wird eingeführt – denn die Kinder und Jugendlichen selbst wissen am besten, welche Interessen Kinder und Jugendliche leiten und wie sie am besten motiviert werden können, an Beteiligungsverfahren teilzunehmen.
Kontakt:
Daniela Nohr
daniela.nohrbonnde
Telefon 0228 772521
Mobil 0160 95401464
Bundesstadt Bonn
Stabsstelle Bürgerbeteiligung
Stadthaus, Berliner Platz 2
53111 Bonn
Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung
1. Präambel
In der UN-Kinderrechtskonvention heißt es in Artikel 12, dass Kinder an allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen sind, ihre Meinung zu hören und diese angemessen zu berücksichtigen ist. Im Kinder- und Jugendförderungsgesetz, § 6 „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“, steht darüber hinaus, dass Kinder und Jugendliche an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise zu beteiligen sind. Weiter heißt es im Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen: „Nordrhein-Westfalen braucht für die Gestaltung seiner Gegenwart und Zukunft die Expertise junger Menschen. Zugleich haben diese das Recht, an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden.“ Um dieses Recht einzulösen, junge Menschen in die Demokratie einzubinden und ihnen die Chance zu geben, sich demokratisch zu bilden und mit ihrem Umfeld und der Gesellschaft in den Dialog über Veränderungen und Entwicklungen zu treten, braucht es geeignete Angebote und Beteiligungsformate. Denn ein zentrales Ziel der Kinder- und Jugendbeteiligung ist nicht zuletzt „die Förderung des mündigen Bürgers, der politisch interveniert und sich so in seine eigenen Angelegenheiten einmischt“ (Stiftung Mitarbeit (Hrsg.). Jugendbeteiligung von Ort. Selbstwirksamkeit und Empowerment junger Menschen. Bonn 2021. S. 11.).
Eine besondere Bedeutung bei der Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung auf lokaler Ebene kommt der Kommune zu. Hier leben Kinder und Jugendliche mit ihren Familien, besuchen Einrichtungen, gehen zur Schule und treffen sich mit ihren Freund*innen: „Die Ortsbindung von Kindern und Jugendlichen ist deutlich größer als die von Erwachsenen, die meist durch Beruf, Lehre und Studium erhöhten räumlichen Mobilitätszwängen und -chancen ausgesetzt sind. Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ist dagegen wesentlich durch ihren Wohnort geprägt. Dort befinden sich zumeist ihre Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Ihre selbständige Mobilität wird zudem durch die kommunale Verkehrsinfrastruktur und den öffentlichen Nahverkehr geprägt (Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin 2020. S. 7.).“
Gemeindeentwicklungs- und Stadtplanungsprozesse brauchen immer eine Perspektivierung auf die Zukunft, eine Vorstellung von dem, wie die Gemeinde oder Stadt zukünftig aussehen soll. „Diese auf Potentiale und Szenarien bezogenen Vorstellungen und die dahin führenden Prozesse sind kommunalpolitisch von großer Bedeutung, sie bedürfen auch der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Es braucht eine möglichst bildhafte und erstrebenswerte Vorstellung, wie der Idealzustand aussehen sollte. Diese Vision […] motiviert für Veränderungs- und Entwicklungsprozesse. Dies ist wichtig für die Entscheider*innen öffentlicher Belange, des öffentlichen Lebens und der Politik (Stiftung Mitarbeit (Hrsg.). Jugendbeteiligung von Ort. Selbstwirksamkeit und Empowerment junger Menschen. Bonn 2021. S. 6.).“
Daher gilt: „Kinder und Jugendliche sollten ihre sozialen Räume wirksam mitgestalten und über reale Konflikte und Probleme mitentscheiden können (Stiftung Mitarbeit (Hrsg.). Jugendbeteiligung von Ort. Selbstwirksamkeit und Empowerment junger Menschen. Bonn 2021. S. 8).“ Denn die Kinder- und Jugendbeteiligung leistet einen Beitrag dazu, ein lebensweltbezogenes Interesse für das Gemeinwohl zu wecken und ein Umfeld zu bieten, in dem sich kompetentes demokratisches Verhalten entwickelt (Stiftung Mitarbeit (Hrsg.). Jugendbeteiligung von Ort. Selbstwirksamkeit und Empowerment junger Menschen. Bonn 2021. S. 8).7
Die Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn bilden die Grundlage für alle freiwillig durchgeführten Beteiligungsprozesse in Bonn und umfassen somit auch die kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung. So heißt es in den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung: „Die Bundesstadt Bonn setzt sich zum Ziel, Bürgerbeteiligung zum selbstverständlichen Teil der politischen Meinungs- und Entscheidungsfindung zu machen. Alle Bonner Einwohner*innen sind dazu eingeladen, an Prozessen der Bürgerbeteiligung teilzunehmen. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, auch Kinder und Jugendliche sowie behinderte, beeinträchtigte und anders benachteiligte Menschen dafür zu gewinnen, sich zu beteiligen. […] Ziel ist die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen, die in Bonn leben.“ Daher gelten die verbindlichen Qualitätskriterien, die für die Bürgerbeteiligung in Bonn in den Leitlinien festgeschrieben worden sind, sowie die Bürgerbeteiligungsverfahren – unter Berücksichtigung des Alters und Entwicklungsstandes des Kindes oder Jugendlichen – auch für die Kinder- und Jugendbeteiligung unserer Stadt. In der Entwicklung, Verankerung und im Verlauf von Kinder- und Jugendbeteiligungsformaten ist jedoch zu prüfen, ob die Leitlinien Bürgerbeteiligung erweitert und angepasst werden müssen.
Bereits heute sind Beteiligungsprozesse mit jungen Menschen in Institutionen in der Stadt Bonn, die für und mit ihnen arbeiten, und in Angeboten für junge Menschen etabliert und unbedingte Handlungsgrundlage. Dies beginnt bereits unter anderem in Kindertagesstätten, wird in Schulen und Offenen Ganztagsschulen sowie bei Trägern der Jugendhilfe und Jugendverbänden fortgeführt. In den Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit beispielsweise ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eines der sechs Prinzipien, die zwingend von allen Einrichtungen umgesetzt werden müssen. Diese Partizipation im Alltag junger Menschen ist wichtige Voraussetzung für sie, um
- Partizipation und Mitbestimmungsmöglichkeiten nah an ihren Bedürfnissen und Interessen kennenzulernen,
- in einfachen und alltäglichen Situationen sowohl Selbstwirksamkeit als auch Einfluss- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu erfahren,
- Grundlagen für komplexere Beteiligungsverfahren im Rahmen der politischen Beschlussfassung zu erlernen.
Die Stärkung und der Erhalt dieser alltäglichen und unbürokratischen Beteiligungsprozesse ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen.
2. Ausgangssituation
Am 9. März 2007 fand im Haus der Stadtwerke eine Ideenwerkstatt mit mehr als 80 Teilnehmer*innen zur Kinder- und Jugendbeteiligung statt. Im Mittelpunkt standen die teilnehmenden Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren und Jugendlichen ab 13 Jahren: „Alle Beteiligten haben zu diesem Zeitpunkt deutlich gemacht, dass sie sich eine Stärkung der Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen wünschen (Siehe Mitteilungsvorlage zum Bonner Modell der Kinder- und Jugendbeteiligung. Drucksachen-Nr. 1812121).“ Auf der Basis der Ideenwerkstatt wurde ein „Bonner Modell der Kinder- und Jugendbeteiligung“ entwickelt und umgesetzt. Als wesentliche Beteiligungsformate wurden benannt:
- stadtteilbezogene Kinder- und Jugendforen
- Beteiligungs- und Zukunftswerkstätten
- Geh-hin-Beteiligung: Spielplatzpatin*innen setzen sich für die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Familien vor Ort sind Bindeglied zwischen Spielplatznutzer*innen und der Verwaltung
- Nebenbei-Partizipation: Förderung der Mitbestimmung in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendzentren und Vereinen
- Beteiligungsverfahren im Rahmen der Spielplatzgestaltung und Gestaltung von Freiflächen im öffentlichen
Raum - indirekte Partizipation durch die Kinder- und Jugendbeauftragte
- Internetportal für Kinder und Jugendliche: www.bonn.de/kinderrechte
Im Oktober 2018 hat der Rat per Beschluss vom 23. Oktober 2018 (Drucksachen-Nr. 1812796EB3) die Verwaltung dazu aufgefordert, auf Grundlage bisheriger Beteiligungsformate des „Bonner Modells für Kinder- und Jugendbeteiligung“ und der Festschreibung der „Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn“ Ideen zum Ausbau der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen in Bonn zu erarbeiten und ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung zu erstellen, das in den zuständigen politischen Gremien zu Beratung und Beschluss eingebracht werden soll.
Am 13. März 2021 fand nach einer längeren Vorbereitungszeit ein digitales Jugendbarcamp zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik (IJAB) statt. Es nahmen 140 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren teil. Die Themen und Inhalte wurden zu Beginn der Veranstaltung gemeinsam mit den Teilnehmenden festgelegt. Hierzu wurden die Jugendlichen aufgefordert, Formate und Ideen zu sammeln, wie eine erfolgreiche kommunale Jugendpartizipation gestaltet sein und aus ihrer Sicht erreicht werden könnte.
Darüber hinaus konnten Themen benannt werden, bei denen sie sich zukünftig eine intensivere Beteiligung wünschen. Die Zusammenführung der Ergebnisse bildeten die Grundlage der anschließend geführten Diskussion und Empfehlung der hier beschriebenen Handlungsschritte für Beteiligungsverfahren von Kindern und Jugendlichen und ihrer Umsetzung durch die Stadt Bonn. Voraussetzung ist aber immer, dass kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung sowohl eine Beteiligung „bottom up“ (bei der Kinder und Jugendliche die Themen setzen) als auch eine Beteiligung „top down“ (bei der die Verwaltung die Themen vorgibt und regelmäßig zu konkreten Vorhaben Beteiligungsverfahren initiiert und organisiert) braucht. „Die Verwaltung muss für beide Ansätze offen sein und dafür passende Verfahren entwickeln ( https://www.kinderrechte.de/bundesnetzwerk/positionen (Öffnet in einem neuen Tab)).“
2.1 Ergebnisse des digitalen Jugendbarcamps zur „Kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung“
Die Teilnehmenden des Jugendbarcamps zur kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung im März 2021 sprachen sich unter anderem für die Einrichtung eines Jugendparlaments aus. Kritisch diskutierten die Jugendlichen die Funktion und Aufgaben eines solchen Formates der Partizipation. Dabei herrschte Einigkeit darüber, dass es ein festes kommunales Beteiligungsgremium geben soll. Festgehalten wurde, dass die Mitglieder eines Kinder- und Jugendparlaments unabhängig von bestehenden Gruppen und Parteien benannt werden sollen. Fragen beispielsweise zur Bedeutung und zu den Befugnissen eines solchen Gremiums, zur Anzahl der Mitglieder oder der finanziellen und personellen Ressourcen für eine gelingende Umsetzung wurden gesammelt und diskutiert. Einigkeit herrschte darüber, dass diese und weitere Fragen im Vorfeld eines Kinder- und Jugendgremiums mit Kindern und Jugendlichen, Trägern der Jugendhilfe sowie Vertreter*innen aus der Verwaltung und Politik geklärt werden müssen, damit ein solches Vorhaben erfolgreich gelingen kann.
Weiter sprachen sich die Jugendlichen für offene, projektorientierte Beteiligungsformen wie beispielsweise ein digitales Jugendbarcamp aus, um sicherzustellen, dass auch weitere Kinder und Jugendliche an kommunalen Entscheidungen und Entwicklungen beteiligt werden. Aber auch Veranstaltungen, Aktionen oder Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen wie beispielsweise Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung oder Nahverkehr wurden genannt.
Wichtig war den Teilnehmenden des Jugendbarcamps, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche beteiligt werden, auch jene, die schwerer zu erreichen sind. Nicht alle Kinder und Jugendlichen wollen in Gremien mitwirken. Bei offenen Beteiligungsformen (wie beispielsweise Kinder- und Jugendkonferenzen, Zukunftswerkstätten, World Cafés) besteht für eine große Anzahl von Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, Anregungen und Empfehlungen zu sammeln und diese direkt an die Politik heranzutragen. Projektbezogene Beteiligung bietet wiederum Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, an konkreten Projekten und Vorhaben über einen begrenzten Zeitraum mitzuwirken. „Diese Form wird insbesondere für spezielle Vorhaben (Spielleitplanung, Infrastrukturprojekte) und jugendspezifische Veranstaltungen genutzt. Beispiele für projektbezogene Beteiligung sind zum Beispiel Zukunftskonferenzen, Jugendversammlungen, Workshops und Veranstaltungen wie Speed Debating (vgl. https://jugendbeteiligung-in-nrw.lwl.org/de/information/beteiligungsformen/ (Öffnet in einem neuen Tab)).“
Eine Anregung der Jugendlichen war es, das digitale Jugendbarcamp ein- bis zweimal im Jahr stattfinden zu lassen. Die Jugendlichen selbst erlebten das Barcamp als ein offenes Forum, bei dem jede und jeder gleichberechtigt war, ein Thema einbringen und die eigenen Erfahrungen und das eigene Wissen teilen konnte. Jedoch muss bedacht werden, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen den Zugang zu digitalen Medien haben und auch nicht immer das nötige Know-How.
Eine weitere Idee war die Einrichtung eines generationenübergreifenden Forums. Der Gedanke dahinter war, dass junge und ältere Menschen – Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen – ins Gespräch kommen und ein gegenseitiges Verständnis für die Bedürfnisse und Belange der verschiedenen Generationen unserer Stadt entwickeln. So könnten Foren zu allgemeinen Themen (die im Vorfeld gesetzt werden) wie beispielsweise ÖPNV, Alltagsrassismus, Digitalisierung durchgeführt werden oder zu aktuellen Themen zwischen den Generationen dieser Stadt. Ein Dialog zwischen den Generationen kann dazu beitragen, Vorurteile und Konflikte abzubauen und voneinander zu lernen. Netzwerke und Tandems aus Jung und Alt zur gegenseitigen Unterstützung können hieraus entstehen.
Weitere Jugendliche haben sich mit der Möglichkeit bzw. dem Recht auf Bürgeranträge (um sich schriftlich an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden, um Anregungen und Beschwerden vorzubringen) auseinandergesetzt. Dies setzt kein Mindestalter voraus – jede Einwohnerin und jeder Einwohner, die oder der seit mindestens drei Monaten in Bonn lebt, kann einen solchen Antrag stellen. Die meisten Kinder und Jugendlichen wissen jedoch nicht, dass es diese Möglichkeit gibt.
Die Jugendlichen nehmen wahr, dass in Bonn zu wenig über kommunale Beteiligungsmöglichkeiten aufgeklärt wird und diese zu wenig beworben werden. Um Formen der Kinder und Jugendbeteiligung nachhaltig zu etablieren, muss also zunächst ein Bewusstsein bei den Bonner Jugendlichen geschaffen werden: Jugendliche müssen informiert und kommunale Beteiligungsmöglichkeiten beworben werden. Die Einrichtung eines Kinder- und Jugendportals könnte hier beispielsweise Abhilfe schaffen und über Möglichkeiten der kommunalen Beteiligungsstrukturen für Kinder und Jugendliche informieren – wie es auf dem Portal für Bürgerbeteiligung in Bonn „BONN MACHT MIT!“, hier vornehmlich auf Erwachsene zielend, bereits geschieht. Darüber hinaus sollen die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, sich über ihre kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren und an stadtgesellschaftlichen Themen aktiv mitzuwirken. Ferner wurde der Wunsch nach einer Jugend-App geäußert, die mit dem Jugendportal verknüpft sein sollte. Mit der App soll es für Kinder und Jugendliche möglich sein, an Umfragen teilzunehmen und weitere Meinungen von Kindern und Jugendlichen zu Beteiligungsprojekten einzufangen.
Viele Kinder und Jugendliche werden zumeist über digitale Medien erreicht, weswegen Einigkeit auf dem Jugendbarcamp darüber herrschte, dass es wünschenswert wäre, wenn die Verwaltung prüft, wie Social Media Plattformen und Messenger-Dienste verwendet und genutzt werden können. Kinder und Jugendliche hätten so die Möglichkeit, sich zu vernetzen und über Themen beispielsweise aus den Bereichen Kultur, Schule und Stadtleben auszutauschen. Wichtig war den Jugendlichen, dass die digitalen Medien altersgerecht, sicher und selbstständig von den Kindern und Jugendlichen gebraucht werden können.
Die Ergebnisse des Jugendbarcamps haben nicht den Anspruch, repräsentativ für alle Kinder und Jugendlichen dieser Stadt zu sein. Dennoch stellen die Ideen und Anregungen der 140 Jugendlichen, die teilgenommen haben, ein gutes Meinungsbild für die Etablierung von Beteiligungsprozessen dar.
3. Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln verankern
Kinder- und Jugendbeteiligung kann nur erfolgreich gelingen, wenn Politik und Verwaltung Kinder und Jugendliche an allen Vorhaben teilhaben und ihre Interessen, Bedürfnisse und Meinungen in die Entscheidungen einfließen lassen und sie so mit einem starken Mandat versehen. Der politische Wille, Kinder und Jugendliche in die kommunale Politik miteinzubeziehen und zu beteiligen, muss vorhanden sein, öffentlich vertreten und politisch legitimiert werden. „Verwaltung und Politik sollten Initiative, Engagement und Führung in der Beteiligungsfrage demonstrieren. Es muss – alles in allem – eine ehrliche Bereitschaft für eine umfassende Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Kommunalpolitik geben (vgl. Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin 2020. S. 51.).“
Ein weiterer entscheidender Faktor für das erfolgreiche Gelingen von Kinder- und Jugendbeteiligung ist die Wirksamkeitserfahrung: Nur, wenn junge Menschen erleben, dass ihr Handeln eine Wirksamkeit entfaltet und einen Unterschied macht, werden sie sich nachhaltig beteiligen. Alle Fachressorts befassen sich mit Themen, die Kinder und Jugendliche heute oder in Zukunft betreffen. Daher muss oberstes Ziel sein, alle relevanten Vorhaben (Vorhabendefinition gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung) in Bonn daraufhin zu überprüfen, ob sie die Belange von Kindern und Jugendlichen betreffen und welche Relevanz und Bedeutung sie für diese haben. Wenn ja, muss nachvollziehbar entschieden werden, ob und in welcher Form sie beteiligt werden können, sollen oder müssen. Hierzu bedarf es einer Prüfung durch die jeweiligen Fachämter in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Bürgerbeteiligung.
Ein weiteres Ziel muss es sein, alle Kinder und Jugendlichen zu beteiligen, auch jene, die schwerer zu erreichen sind. Denn die SINUS-Studie zeigt unter anderem, wie wichtig es ist, jene Jugendlichen anzusprechen, die sich selbst als (Bildungs-)Verlierer*innen wahrnehmen und abgekoppelt von gesellschaftlicher Teilhabe sind: „Zwar haben vor allem die bildungsnahen Jugendlichen Interesse an politischen Themen, aber viele sozial benachteiligte Jugendliche äußerten sich über die konkreten Beschreibungen von Ungerechtigkeiten, da sie um diese Themen in ihrem Alltag gar nicht herumkommen (vgl. https://www.bdkj.de/aktuelles/artikel/jugendliche-aus-prekaeren-verhaeltnissen-werden-ausgegrenzt (Öffnet in einem neuen Tab)).“
Das bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen und Handicaps beteiligt werden müssen, wie es der Rat zum Thema der inklusiven Bildung in Bonn vom 08.07.2010 beschlossen hat (vgl. Beschlussvorlage zur inklusiven Bildung für Bonn. Drucksachen-Nr. 1010622).
Die Qualität von Kinder- und Jugendbeteiligung ist immer auch davon abhängig, ob es gelingt, eine möglichst repräsentative Beteiligung junger Menschen im Hinblick auf Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Beeinträchtigung, soziale Lage, Bildungstand, sexuelle Orientierung etc. zu erzielen. Denn viele von ihnen erleben Ausgrenzung und Diskriminierung. Andere bangen um ihre Bleibeperspektive in unserer Stadt. Eine starke Kinder- und Jugendbeteiligung muss daher eine möglichst breite und faire Repräsentation von Kindern und Jugendlichen zu ihrer Gestaltungsaufgabe machen.
Nicht alle jungen Menschen wollen und können in Gremien mitwirken. Umso wichtiger ist es, die Beteiligungsverfahren und -formen flexibel zu gestalten und angemessen gemäß den Interessen und Bedürfnissen sowie nach Alter und Entwicklungsstand auszuwählen und durchzuführen. Die besten Wirkungen können erzielt werden, wenn flexibel verschiedene kinder- und jugendgerechte Formate in möglichst verschiedenen Phasen von Prozessverläufen zum Einsatz kommen.
Beteiligungsverfahren werden immer als Prozess verstanden, die einer Analyse, einer Planung, einer zielgruppengerechten Umsetzung, einem klar geregelten transparenten Verfahren sowie einer koordinierten Umsetzung und Evaluation (im Sinne von Bewertung, Veränderung und Nachjustierung) bedürfen. Das bedeutet unter anderem, dass alle notwendigen Ressourcen sichtbar sein müssen, um so Ziele, Verfahren und Methoden gemeinsam abzustimmen. So wird die Umsetzung für alle Akteur*innen verlässlich und klar. Die Beteiligungsverfahren müssen vielfältig sein, einschließlich der gewählten Methoden, die in der Umsetzung an den jeweiligen Lebenswirklichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet werden.
Der zeitliche Rahmen muss vorab geklärt sein: Junge Menschen erleben zeitliche Zusammenhänge anders. Zeit vergeht langsamer für sie, zurückliegende Dinge sind weiter weg. Sie benötigen für ein Erfolgserlebnis eine schnelle und direkte Rückmeldung.
Evaluationsverfahren sichern die Ergebnisse und bilden die Grundlage einer stetigen Weiterentwicklung und eines stetigen Weiterlernens.
Die Verankerung von Beteiligungsstrukturen und -verfahren in Leitbildern, Beschlüssen und Qualitätsstandards führt zur nachhaltigen Sicherung und Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Entscheidungen. Darüber hinaus müssen Beteiligungsstrukturen in Arbeits- und Verfahrensabläufe der Verwaltung bis hin zu Beschlussverfahren der politischen Gremien integriert und durch entsprechendes Personal gesichert werden.
3.1 Umsetzung
So vielfältig Kinder und Jugendliche sind, so vielfältig müssen auch die Formate und Methoden der Beteiligung sein.
Um eine große Wirkung zu erzielen und eine hohe Akzeptanz bei Kindern und Jugendlichen zu erreichen, muss Kinder- und Jugendbeteiligung, wie bereits beschrieben, als ein Prozess gedacht werden, der stetig reflektiert, evaluiert und modifiziert sowie an die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen angepasst wird. Es bedarf eines bunten Straußes an verschiedenen Formen und Methoden – und es erübrigt sich die Frage, ob eher projektorientierte und offene Formen der Kinder und Jugendbeteiligung oder eher Kinder- und Jugendgremien einen wesentlichen und größeren Beitrag für eine lebendige und nachhaltige Demokratie leisten. Beides muss gedacht, konzipiert und umgesetzt werden. „Auch wenn die große Bedeutung der offenen und projektorientierten Beteiligungsformate für die engagierten Kinder und Jugendlichen unverändert gilt, bedürfen sie der Ergänzung durch die Formate wie die kommunalen Kinder- und Jugendgremien, die in der Regel die Einbettung in eine verlässliche kommunale Beteiligungskultur gezielter angehen können (vgl. Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin 2020. S. 9).“
Projektorientierte und offene Formen sind die am weitesten verbreiteten Beteiligungsangebote von Kommunen an Kinder und Jugendliche. „Die damit verbundenen Lernchancen und Selbstwirksamkeitserfahrungen sind hinlänglich bekannt und nicht zu unterschätzen. Sie entsprechen in ihren zeitlichen und thematischen Beschränkungen zudem auch dem verstärkten Zeitdruck, dem sich junge Menschen nicht zuletzt durch die Verdichtung und Ausweitung der Bildungsangebote (Ganztag) ausgesetzt sehen (vgl. Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin 2020. S. 9).“ Ein weiterer Vorteil der projektorientierten und offenen Formen ist, „dass sie auch mit überschaubarem Ressourcenaufwand an Personal und professionellem Know-How in aller Regel sehr gut funktionieren (vgl. Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin 2020. S. 9).“ Jedoch haben diese Formate auch ihre Grenzen. So bieten sie beispielweise nicht immer genügend Raum für längerfristige und kumulative Lernprozesse und „sind oft neben den Regelstrukturen angesiedelt und lassen diese meist unverändert (vgl. Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin 2020. S. 9.).“
Repräsentative Beteiligungsformate dagegen – wie Kinder und Jugendparlamente oder Kinder- und Jugendbeiräte – „zielen als institutionalisierte und kontinuierliche Form der Interessenvertretung mit einem breiten thematischen Mandat auf garantierte Zugänge zur Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung ab. Sie haben den Auftrag und die institutionelle Legitimation, die vielfältigen Interessen von Kindern und Jugendlichen zu bündeln und dabei zwischen den unterschiedlichen und zuweilen divergierenden Interessen zu vermitteln. Auch wenn der Grad der Einbindung in die Arbeit von Kommunalparlamenten oder Kinder- und Jugendhilfeausschüssen unterschiedlich ausfällt, bieten Kinder- und Jugendgremien die Chance, Kommunalpolitik in ihrer Breite kennenzulernen und zu beeinflussen (vgl. Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin 2020. S. 9).“ Klar ist aber auch, dass diese Beteiligungsformate wesentlich höhere Ansprüche an alle Beteiligten stellen und deutlich mehr dauerhafte Unterstützung benötigen. Schaffen sie es, Kinder und Jugendliche in ihrer hier bereits beschriebenen Vielfalt zu beteiligen, könnten sie durchaus Vorbild sein für Erwachsene.
4. Voraussetzungen
4.1 Haltung
Die Haltung der erwachsenen Akteur*innen zur Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Kinder- und Jugendbeteiligung gelingt nur dann, wenn der politische Wille vorhanden ist und alle Erwachsenen die Bereitschaft zur interdisziplinären, intergenerativen und respektvollen Kooperation mitbringen. Verwaltung und Politik in Bonn müssen sich den folgenden Prinzipien verpflichtet fühlen:
- Die Kommunalpolitik in Bonn hat den ernsthaften Willen zur Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung artikuliert und in den Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn festgeschrieben.
- Kinder und Jugendliche sind in ihrer Vielfalt willkommen und werden respektiert.
- Die Wünsche und Forderungen der Kinder und Jugendlichen als Expert*innen in eigener Sache werden in Bonn ernstgenommen.
- Innerhalb von Verwaltung und Politik werden Haltung und Bewusstsein dafür entwickelt, dass Kinder- und Jugendbeteiligung ein Querschnittsthema im kommunalen Alltag ist und interdisziplinäres Zusammenwirken benötigt. Nur in guter Zusammenarbeit aller beteiligten Akteur* innen aus Politik, Verwaltung, Schule, Kinder- und Jugendhilfe sowie Verbänden und Vereinen kann Kinder- und Jugendbeteiligung umgesetzt werden und gelingen.
- Verwaltung und Politik arbeiten in Beteiligungsprozessen abgestimmt und kooperativ zusammen.
- Beteiligungsprozesse werden von allen Beteiligten als Lernprozesse verstanden, in denen Fehler passieren können und dürfen.
- Das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen wird anerkannt, wertgeschätzt und unterstützt. Dies drückt sich unter anderem in der Kommunikation mit ihnen und mit der Öffentlichkeit aus.
4.2 Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen
Die Interessen und die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen werden aufgegriffen und bei der Umsetzung von Beteiligungsprozessen berücksichtigt. Kinder und Jugendliche werden umso bereiter sein, sich zu beteiligen, mitzuwirken und ihre Zeit zu investieren, je direkter der Beteiligungsgegenstand das eigene Lebensumfeld und die eigene Lebenswelt berührt. Sie sind, wie oben beschrieben, an allen relevanten Vorhaben dieser Stadt zu beteiligen. Für die Umsetzung bedeutet dies:
- Durch die frühzeitige Einbindung von Kindern und Jugendlichen werden Beteiligungsprozesse entwickelt, die sich an den Lebenswelten der Zielgruppe orientieren und sich nicht ausschließlich an den Maßstäben der Erwachsenenwelt messen.
- Es müssen alle Kinder und Jugendlichen erreicht und beteiligt werden. Dies wird durch die Zusammenarbeit unter anderem mit Kindertagesstätten, Schulen und offenen Ganztagsschulen, Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit, Jugendverbänden und dem Kinder- und Jugendring Bonn, Trägern der freien Jugendhilfe, Vereinen und Akteur*innen rund um das Thema Vielfalt, den Quartiersmanagements sowie Multiplikator*innen der außerschulischen Bildungsarbeit erreicht.
- Die Verfahren und die Zeitpläne müssen auf die Alltags- und Lebensabläufe von Kindern und Jugendlichen abgestimmt werden. Hierzu bedarf es des Know-Hows von pädagogischen Fachkräften, die die Lebenswelt der jungen Menschen kennen und einschätzen können. Denn deren Lebenswelt ist ebenso in permanentem Wandel wie ihre Prioritäten und Interessen (stärker als bei Erwachsenen). Um dem Rechnung zu tragen, müssen die Beteiligungsprozesse überschaubar sein. Zwischenergebnisse müssen genauso wie die Entscheidungs- und Umsetzungsdauer kommuniziert und transparent gemacht werden, um Kinder und Jugendliche im laufenden Prozess nicht zu verlieren.
- Kinder und Jugendliche müssen entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen beteiligt werden. Es muss im Vorfeld berücksichtigt werden, welche Beteiligungsform entsprechend der individuellen Voraussetzungen der jeweils angesprochenen Zielgruppe gewählt wird.
4.3 Gemeinsames Beteiligungsverständnis
Unter allen beteiligten Akteur*innen ist von Beginn an geklärt, wie Beteiligung konkret verstanden wird. Es werden Vereinbarungen zur Reichweite und Verbindlichkeit der Ergebnisse getroffen und festgehalten. Kriterien dafür sind:
- Im Vorfeld muss sowohl politisch als auch innerhalb der Verwaltung geklärt und verbindlich festgelegt sein, welche Reichweite Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen in Bonn haben sollen.
- Es muss allen beteiligten Akteur*innen klar sein, welche Instrumente der Beteiligung es gibt, welche Beteiligung vorgesehen ist und welche Einflussmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im Bezug zum konkreten Beteiligungsvorhaben bzw. -verfahren tatsächlich bestehen.
- Einschränkungen und Vorfestlegungen sind deutlich formuliert und bekannt.
- Zu Beginn eines Prozesses müssen klare Verabredungen getroffen werden, wie mit den Ergebnissen aus der Beteiligung umgegangen wird. Dies, wie auch der Zeitplan des Vorhabens, wird transparent allen Beteiligten kommuniziert.
- Alte Konflikte, ungeklärte Interessenlagen oder negative Vorerfahrungen werden im Vorhinein identifiziert, da diese sich störend auswirken können.
4.4 Wissen und Qualitätsentwicklung
Beteiligung braucht Wissen, Lernräume und Weiterbildungsangebote. Gemeinsame Aus- und Weiterbildung aller beteiligten Akteur*innen stärkt das Netzwerk der Kinder- und Jugendbeteiligung, qualifiziert und trägt so zum Gelingen bei. Um professionell zu handeln, werden alle Prozesse evaluiert, dokumentiert und Gelingendes weitergegeben. Erforderlich dafür ist:
- Grundlegendes Wissen zur Gestaltung von Beteiligungsprozessen ist in der Verwaltung vorhanden oder wird bei Bedarf durch Weiterbildungsangebote erschlossen.
- Kinder und Jugendliche werden mit Unterstützung von Jugend(bildungs-)arbeit, Bildungsträgern und aus der Kommunalpolitik und -verwaltung unterstützt, begleitet und (weiter-)gebildet.
- Innerhalb der Verwaltung arbeiten Beteiligungsexpert*innen mit Expertise zu Lebenswelten, Bedürfnissen und Interessen junger Menschen.
4.5 Kommunikations- und Informationsmanagement
Damit Kinder und Jugendliche sich grundsätzlich an allen Prozessen und Vorhaben beteiligen können, müssen Informationen altersgerecht aufgearbeitet, Anliegen und Ideen rechtzeitig kommuniziert, Entscheidungsverläufe transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Kinder und Jugendliche brauchen eine Rückmeldung, welche Wirkungen ihre Meinungen, Ideen und Anregungen auf politische Vorhaben haben. Transparent muss ihnen dabei immer wieder der Spagat zwischen Beteiligung (im Sinne einer aktiven Mitgestaltung des Stadtlebens) auf der einen Seite und repräsentativer Demokratie auf der anderen Seite verdeutlicht werden. Daher ist es wichtig und unverzichtbar, beteiligte Kinder und Jugendliche regelmäßig zu informieren, welche Resultate und Wirkungen erzielt werden konnten. Hier sind Strukturen zu implementieren, die Informationen und Ergebnisse zuverlässig, kontinuierlich und adressat*innengerecht an die beteiligten Kinder und Jugendlichen weiterleiten. Frustrationen in Beteiligungsverfahren entstehen vor allem durch Intransparenz und mangelnde Kommunikation. Kriterien dafür sind:
- Junge und ältere Expert*innen aus Bonn helfen dabei, Informationen kinder- und jugendgerecht zu gestalten und zu verteilen.
- In allen Beteiligungsverfahren gelingt es, Themen aus Kommunalpolitik und -verwaltung so darzustellen, dass Kinder und Jugendliche verstehen können, worüber geredet und entschieden wird. Zur Unterstützung werden bei gemeinsamen Beteiligungsverfahren wie beispielsweise bei generationsübergreifenden Foren Expert*innen als Moderationen eingesetzt, die zwischen den verschiedenen Kommunikationsebenen vermitteln und „übersetzen“.
4.6 Netzwerke
Eine stabile Kooperation zwischen Politik, Verwaltung, Schulen, Trägern der freien Jugendhilfe und weiteren Organisationen der Jugend(bildungs)arbeit ist unumgänglich für einen nachhaltigen Aufbau von Beteiligungsstrukturen. Zusammen gelingt es, Kommunikationszugänge und -wege sowie Beteiligungsformate zu entwickeln, die alle Kinder und Jugendlichen erreichen, informieren und motivieren. So können beispielsweise durch die gute Zusammenarbeit mit Schulen kommunale Themen in den Schulalltag transportiert und Beteiligungsprozesse angestoßen werden. Durch die Einbeziehung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit und der Jugendverbände können Kinder und Jugendliche außerhalb formaler Bildungssettings erreicht werden. Dies bedeutet:
- Die Akteur*innen kooperieren mit Kindern und Jugendlichen in festen Netzwerkstrukturen, entwickeln eine gemeinsame Haltung und stimmen Verfahren ab, um Beteiligungsprozesse gemeinsam zu verstetigen.
- Die verwaltungsinterne Zusammenarbeit funktioniert fachgebietsübergreifend erfolgreich. Vertrauen in die Kompetenzen anderer Fachbereiche und der lokalen Akteur*innen ist vorhanden.
4.7 Personal
Langfristige Planungs- und Dialogverfahren brauchen eine dauerhafte und zentrale Koordination, die fachübergreifend in der Verwaltung verankert und eng angebunden an Politik und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe ist. Kriterien dafür sind:
- Erwachsene Akteur*innen aus Verwaltung, Politik, Schulen und den Angeboten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind für Kinder und Jugendliche in Beteiligungsprozessen für Fragen und Anliegen junger Menschen ansprechbar.
- Alle Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren in Bonn werden durch feste, qualifizierte und neutrale Ansprechpartner*innen aus der Verwaltung begleitet. Für eine wirksame Umsetzung ist die Unterstützung erwachsener Personen notwendig, die hauptamtlich aktiv und professionell sind. „Sie unterstützen die Einbindung in die Arbeit des Stadtrates, vermitteln Grundkenntnisse über die kommunalpolitische Praxis, helfen bei der Gremienarbeit, moderieren bei Streitfällen, unterstützen die Öffentlichkeitsarbeit, sorgen mit dafür, dass die Impulse in den kommunalen Entscheidungsgremien und der lokalen Öffentlichkeit ankommen und zeitnah wirksam werden bzw. unterstützen die zügige Umsetzung von Projekten und Vorhaben (vgl. Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin 2020. S. 52).“
4.8 Finanz- und Sachressourcen
Die qualitativ gute Umsetzung von Beteiligungsprozessen braucht finanzielle und materielle Ressourcen für die Begleitung von Gremien und die Umsetzung von Projekten, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Das bedeutet:
- Es werden ausreichende Haushaltmittel (jährliches Budget) bereitgestellt.
- Bonn stellt kostenlos Räume und Material für die Beteiligungsarbeit zur Verfügung und unterstützt durch eigene Kompetenzen und Ressourcen.
- Netzwerk- und Kooperationspartner*innen stellen Räume, Veranstaltungstechnik und ihr Know-How (Moderation und Mediation) zur Verfügung.
4.9 Öffentlichkeitsarbeit
Beteiligungsprozesse für Kinder und Jugendliche brauchen eine gute und zeitgemäße multimediale Öffentlichkeitarbeit in kinder- und jugendgerechter Sprache und Form, um eine große Breite von Kindern und Jugendlichen zu erreichen und weitere Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen. Erforderlich dafür ist:
- Über die www.bonn.de (Öffnet in einem neuen Tab) und www.bonn-macht-mit.de (Öffnet in einem neuen Tab) werden regelmäßig leicht zu findende Informationen zu Kinder- und Jugendbeteiligungsprozessen veröffentlicht.
- Kinder und Jugendliche haben über die Verwaltung die Möglichkeit, Formen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln und zu nutzen.
- Die Verwaltung prüft den Einsatz von Social Media Plattformen und Messenger-Diensten, um auf eine lebensweltnahe Kommunikationsebene mit jungen Menschen zu gelangen.
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in Beteiligungsstrukturen aktiv sind, bilden sich gemeinsam fort, um grundsätzliche Beteiligungsstrukturen in Bonn und zielgruppengerechte Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit kennen und nutzen zu lernen.
4.10 Fehlerfreundlichkeit
Kinder- und Jugendbeteiligung ist auch immer ein Lernort selbstbestimmten Lernens. Es muss möglich sein, Fehler zu machen und sie zu korrigieren, ohne dass die Kinder und Jugendlichen in der öffentlichen Wahrnehmung abgewertet werden. „Der Rat, die Ausschüsse, die politische und die Verwaltungsführung sollten Such- und Experimentierphasen der Kinder und Jugendlichen tolerieren und bereit sein, das Risiko von Fehlern und Fehlschlägen in Kauf zu nehmen und sie konstruktiv aufzuarbeiten (vgl. 24 Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin 2020. S. 55).“
5. Erste Handlungsschritte für die Stadt Bonn
Im Folgenden werden erste Handlungsschritte zur Etablierung einer kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention (Kinder an allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, ihre Meinung zu hören und angemessen zu berücksichtigen) und zur Verankerung der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Bonn im kommunalen Verwaltungshandeln genannt und beschrieben. Dabei sind Kinder und Jugendliche zukünftig bei allen großen Vorhaben dieser Stadt wie beispielsweise Klimaneutrales Bonn 2035, Mobilitätswende, digitale Transformation oder soziale Gerechtigkeit mitzudenken und aktiv einzubeziehen. Es ist notwendig, dass sich die Akteur*innen der Kinder- und Jugendbeteiligung (die Kinder und Jugendlichen selbst, die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, die Jugendverbände, das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Amt für Integration und Vielfalt, die Programmkoordination „Kinderfreundliche Kommune“ sowie die Stabsstelle Bürgerbeteiligung) vernetzen, zusammenarbeiten, Ressourcen nutzen und gezielte Absprachen zur Umsetzung der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung im Sinne aller Kinder und Jugendlichen treffen. Die bestehenden Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn müssen dabei gestärkt und unterstützt sowie vorhandene Beteiligungsformen fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Unter Einbezug der Ergebnisse des Jugendbarcamps zur „Kommunalen Jugendbeteiligung“ und einer anschließenden Auseinandersetzung und Prüfung, werden im folgenden Handlungsschritte zur Etablierung einer kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen vorgeschlagen. Wichtig ist, dass diese realistisch realisierbar sind, zeitnah umgesetzt und mit Leben gefüllt werden. Die Ideen, Vorschläge und Wünsche der Jugendlichen aus dem Jugendbarcamp, die hier beschrieben wurden, gehen weit über die vorgeschlagenen Handlungsschritte hinaus. Sie dürfen nicht verlorengehen und sind weiterhin auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Politische Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen bedeuten immer auch stetige Weiterentwicklung. So wird beispielsweise in naher Zukunft der Aktionsplan der Kinderfreundlichen Kommune vorliegen werden Erkenntnisse aus gemachten Erfahrungen gewonnen und weitere Ideen aus Beteiligungsverfahren entstehen. Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn wird stetig weiterentworfen und fortgeschrieben. Erste konkrete Schritte sind:
- Die Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn werden zeitnah bezüglich der Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen erweitert und fortgeschrieben.
- Ein Leitfaden zur Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen für die Verwaltung wird bis Ende 2023 entwickelt. Hier sollen Antworten auf die Fragen, warum es eine Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an Entscheidungsprozessen braucht und welchen Mehrwert sie hat, gegeben werden. Voraussetzungen, Instrumente und Methoden der Kinder- und Jugendbeteiligung sollen hier beschrieben sein.
- Die jeweiligen Vorhabenblätter der Vorhabenliste werden sofort um den Schritt der Überprüfung erweitert, inwiefern Kinder und Jugendliche im Beteiligungsprozess/-verfahren beteiligt werden. Hierzu müssen die jeweiligen Fachämter kurz beschreiben, wie sie die Kinder und Jugendlichen erreichen und beteiligen wollen. Wenn keine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen ist, muss eine Begründung durch das jeweilige Fachamt erfolgen.
- Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung hat die Aufgabe, in allen Belangen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen in der Verwaltung zu beraten, konzeptionell zu begleiten und die Qualität der Beteiligungsverfahren zu evaluieren und weiterzuentwickeln.
- Es wird ein fester Arbeitskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung“ zur Evaluation aller Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen und zur Sicherung und stetigen Weiterentwicklung der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung eingerichtet. Der Arbeitskreis wird von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung eingerichtet und geleitet. Angehören sollen dem Arbeitskreis zunächst die am bisherigen Prozess beteiligten Akteur*innen der Kinder- und Jugendbeteiligung.
- Ein Netzwerk wird geschaffen, um die Kinder- und Jugendbeteiligung in der Breite der Stadtgesellschaft zu verankern.
- Ein digitales Jugendportal zur Kinder- und Jugendbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen wird eingerichtet, das kinder- und jugendgerecht gestaltet ist. Dieses kann als Unterseite der Website www.bonn-macht-mit.de angelegt werden. So kann zugleich eine Querverbindung zu Beteiligungsformen zielend auf Erwachsene und damit eine generationenübergreifende Durchlässigkeit innerhalb der kommunalen Bürgerbeteiligung erreicht werden.
- Die Verwaltung klärt, wie Social Media Accounts genutzt werden können. Kinder und Jugendliche werden am ehesten erreicht und beteiligen sich, wenn die Möglichkeit gegeben ist, ihnen auf den von ihnen benutzen sozialen Netzwerken zu begegnen, und sie sich dort austauschen können.
- Gemeinsam mit den Akteuer*innen der Kinder- und Jugendbeteiligung sollen Kinder und Jugendliche über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten (wie beispielsweise das Stellen von Bürgeranträgen) beraten und aufgeklärt werden. Informations- und Beratungsangebote werden ausgebaut und sichtbar gemacht. Anstoß hierzu gibt der Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung (siehe oben).
- Es wird ein Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung analog zum Beirat Bürgerbeteiligung eingeführt.
Wie der Beirat Bürgerbeteiligung wird der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung als Gremium verstanden, das in die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von Bürgerbeteiligungsprozessen beratend einbezogen wird. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung:
- versteht sich als ein unabhängiges Beratungsgremium. Er ist kein Ausschuss und fungiert allein als beratendes Expert*innengremium ohne Beschlusskraft für Politik und Verwaltung,
- erteilt Empfehlungen an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und hat durch eine*n Vertreter*in dort Rederecht,• berät und empfiehlt bezüglich der Möglichkeiten und der konkreten Ausgestaltung von Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung an Vorhaben der Stadt Bonn, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind,
- kann eigenständig Vorschläge erarbeiten, wie die Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn weiter ausgestaltet und ausgebaut werden kann; er evaluiert die bestehenden Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung mindestens einmal im Jahr,
- soll sich zur Hälfte aus Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren und zu je einem Viertel aus Vertreter*innen der Politik sowie der Verwaltung der Stadt Bonn zusammensetzen. Die Auswahl der Jugendlichen erfolgt auf Grundlage einer repräsentativen Zufallsauswahl und soll regelmäßig ein Jahr mit einmaliger Wiederwahlmöglichkeit erfolgen, um vielen Jugendlichen die Möglichkeit zur Beteiligung zu geben.
Dies sind erste Handlungsschritte zu einer erfolgreichen Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn. Um dem Anspruch gerecht zu werden, dass die Stadt Bonn eine Kinder- und Jugendbeteiligung, sowohl „top down“ als auch „bottom up“ (bei der die Kinder und Jugendlichen ihre Themen setzen und einbringen können) lebt und umsetzt, muss dieses Konzept ständig weiterentwickelt und zukünftig um weitere Vorgehensweisen ergänzt werden. Hierzu wird der Arbeitskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung“ (siehe oben) regelmäßig berichten und weitere Handlungsschritte vorschlagen.
Quellen
- Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.). Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin 2020.
- Beschlussvorlage zur inklusiven Bildung für Bonn. Drucksachen-Nr. 1010622.
- Mitteilungsvorlage zum Bonner Modell der Kinder- und Jugendbeteiligung. Drucksachen-Nr. 1812121.
- Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn. Bonn 2014.
- IJAB (Hrsg.). Jugend Barcamp. Leitfaden für ein offenes Veranstaltungsformat. Bonn 2020.
- Stiftung Mitarbeit (Hrsg.). Jugendbeteiligung von Ort. Selbstwirksamkeit und Empowerment junger Menschen. Bonn 2021.
- www.bdkj.de/aktuelles/artikel/jugendliche-aus-prekaeren-verhaeltnissen-werden-ausgegrenzt (Öffnet in einem neuen Tab) (2. März 2021)
- www.kinderrechte.de/bundesnetzwerk/positionen (Öffnet in einem neuen Tab) (2. März 2021)
- www.mkffi.nrw/kinder-und-jugendfoerderplan-2018-2022-des-landes-nordrhein-westfalen (Öffnet in einem neuen Tab) (3. März 2022)
- www.jugendbeteiligung-in-nrw.de/information/beteiligungsformen (Öffnet in einem neuen Tab) (18. März 2022)
- www.jugendundmedien.ch/digitale-medien/soziale-medien (Öffnet in einem neuen Tab) (2. April 2022)
- www.bochum.de/Referat-fuer-politische-Gremien-Buergerbeteiligung-und-Kommunikation/JugendDialog (Öffnet in einem neuen Tab) (7. April 2022)
- www2.duisburg.de/micro2/jugendliche/medien/bindata/Flyer_Kuemmerer.pdf (7. April 2022)