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Das Programm startete 2023 mit einer ausführlichen Bestandsanalyse. Dazu wurden im ersten Schritt über 2.000 Bonner Kinder und Jugendliche befragt. Inhalte der Befragung waren zum Beispiel, wie wohl sie sich in Bonn fühlen, wovon sie sich mehr wünschen und in welcher Form sie stärker beteiligt werden wollen. Der Ergebnisbericht findet sich hier. Zusätzlich wurde verwaltungsintern geprüft, welche kinder- und jugendfreundlichen Strukturen und Prozesse bereits bestehen.
Auf Basis dieser Ergebnisse entwickelten der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ und eine Sachverständigenkommission auf Bonn zugeschnittene Empfehlungen.
Diese Empfehlungen wurden im ersten Schritt gemeinsam mit Jugendlichen gesichtet und von ihnen nach ihrer Wichtigkeit und Relevanz bewertet. Mithilfe dieser Einschätzung entwickelten über 30 Expert*innen aus Verwaltung und Stadtgesellschaft die insgesamt 20 Maßnahmen, die nun den Aktionsplan für ein kinder- und jugendfreundlicheres Verwaltungshandeln bilden. Der Aktionsplan wurde in der Novembersitzung 2024 des Rates beschlossen und zeigt das Commitment der Kommune, ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit zu erhöhen. Dafür wird die Bundesstadt Bonn am 6. März 2025 mit dem Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ ausgezeichnet.
Vorwort Oberbürgermeisterin Katja Dörner
Liebe Kinder und Jugendlichen, liebe Bonnerinnen und Bonner,
eine kinderfreundliche Stadt denkt Kinder und Jugendliche nicht nur mit – sie hört ihnen zu und stellt ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt. In Bonn wurden dazu mehr als 2.000 Kinder und Jugendliche nach ihren Wünschen gefragt. Die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen, das wir in allen Bereichen des städtischen Lebens umsetzen wollen – sei es durch echte Mitbestimmung, sichere und attraktive öffentliche Räume oder eine Verwaltung, die die Perspektiven junger Menschen berücksichtigt.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland bereits seit vielen Jahren geltendes Recht und bei der lokalen Umsetzung vor Ort kommt den Kommunen eine zentrale Rolle und besondere Verantwortung zu. Dieser Verantwortung stellen sich die vielen engagierten Mitarbeitenden der städtischen und freien Einrichtungen jeden Tag und leben die Umsetzung der Kinderrechte in ihrem Arbeitsalltag. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken.
Mit dem Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ setzt die Bundesstadt Bonn die Kinderrechte konsequent um. Die 20 Maßnahmen, die in einem partizipativen Prozess dezernatsübergreifend und über die Verwaltung hinaus erarbeitet wurden, schaffen neue Möglichkeiten der Beteiligung, stärken die öffentliche Infrastruktur für Jugendliche und sorgen dafür, dass Kinderrechte als Querschnittsthema in unserer Verwaltung verankert werden. Eine solide Datengrundlage hilft zudem, passgenaue Entscheidungen zu treffen, die das Leben von Kindern und Jugendlichen in Bonn nachhaltig verbessern.
Kinderfreundlichkeit ist eine gemeinschaftliche Aufgabe: in der Verwaltung, in Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen, in der Stadtplanung und in den Köpfen aller, die unsere Stadt gestalten. Dieser Aktionsplan ist das Ergebnis gemeinsamer Arbeit – von engagierten Fachkräften, der Stadtgesellschaft und vor allem von den Kindern und Jugendlichen selbst. Ihnen gebührt unser größter Dank! Denn nur mit ihrer Stimme kann Bonn eine Stadt werden, in der junge Menschen wirklich gehört und ernst genommen werden.
Ich danke allen, die an diesem Aktionsplan mitgewirkt haben, und lade sie herzlich ein, diesen Weg mit uns weiterzugehen. Denn eine kinderfreundliche Stadt ist eine Stadt, die für alle lebenswert ist.
Lassen Sie uns gemeinsam die Kinderrechte in Bonn verwirklichen.
Katja Dörner
Oberbürgermeisterin
Das Programm „Kinderfreundliche Kommune“
347.529 Einwohner*innen in Bonn
56.415 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren = 16,9 Prozent der Bonner Bevölkerung
Die Initiative der Kinderfreundlichen Kommunen erfolgt auf der Grundlage internationaler Standards von UNICEF. Das Ziel des Programms ist es, die Strukturen und Prozesse in der Kommunalverwaltung kinder- und jugendfreundlicher zu gestalten und die Kinderrechte vor Ort in die Umsetzung zu bringen.
Mit der Teilnahme am Verfahren verpflichtet die Bundesstadt Bonn sich, das geltende Recht der UN-Kinderrechtekonvention auf lokaler Ebene umzusetzen und ihr Verwaltungshandeln daran auszurichten.
Der Weg zur Kinderfreundlichen Kommune
Bestandsaufnahme: Kinder- und Jugendbefragung
1.127 Kinder | 1.020 Jugendliche |
zwischen 9 und 12 Jahren | zwischen 13 und 18 Jahren |
Die Erstellung des Aktionsplans
Auf Basis der Befragungsergebnisse wurden vom Verein Kinderfreundliche Kommunen und Sachverständigen auf Bonn zugeschnittene Empfehlungen formuliert.
In einem Workshop schätzten 27 Jugendliche diese Empfehlungen ein und bewerteten sie nach ihrer Wichtigkeit und Relevanz. Mit dieser Einschätzung als Grundlage bewerteten in einem weiteren Workshop 35 zentrale Akteur*innen aus Stadtverwaltung und Trägerlandschaft die Empfehlungen aus fachlicher Sicht. Die 20 wichtigsten Maßnahmen wurden ausgewählt und konkretisiert.
Nach einem verwaltungsinternen Abstimmungsprozess entstand aus diesen 20 konkreten Maßnahmen der Aktionsplan, der für die kommenden drei Jahre handlungsleitend ist. Sowohl der Stadtrat als auch der Verein Kinderfreundliche Kommunen gaben ein positives Votum ab, so dass im März 2025 das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ vergeben werden konnte.
Schwerpunkte und Leitziele
Das Programm „Kinderfreundliche Kommune“ sieht vier Schwerpunkte vor, die sich aus der UN-Kinderrechtskonvention ableiten.
- Vorrang des Kindeswohls
Leitziel: Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sind bei allen sie betreffenden Entscheidungen bekannt und werden, wo möglich, vorrangig berücksichtigt. - Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
Leitziel: In der Verwaltung der Stadt Bonn gibt es Strukturen, die dafür sorgen, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen bekannt sind und berücksichtigt werden. - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Leitziel: Kinder und Jugendliche werden an sie betreffende Entscheidungen zielgruppengemäß beteiligt. - Recht auf Information und Monitoring
Leitziel: Kinder und Jugendliche können ihr Recht auf Information in Anspruch nehmen. Die Situation von Kindern und Jugendlichen in Bonn ist auf Basis einer umfangreichen Datenlage bekannt und Grundlage für Entscheidungen.
1. Vorrang des Kindeswohls
Leitziel: Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sind bei allen sie betreffenden Entscheidungen bekannt und werden, wo möglich, vorrangig berücksichtigt.
1.1 Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitenden
Ziel:
Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung kennen die Kinderrechte und ihren Bezug zum eigenen Arbeitsbereich.
Beschreibung:
Für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ist es wichtig, über deren Wichtigkeit Bescheid zu wissen. Es werden Schulungen und Fortbildungen zu Kinderrechten und verwandten Themen mit den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung durchgeführt. So wird das Bewusstsein geschaffen, welche Relevanz die Kinderrechte für den eigenen Arbeitsbereich haben.
Für die Begegnung von Kindern und Jugendlichen mit der Stadtverwaltung und andersherum wird es Tage wie „Jugend meets Verwaltung“ oder den „Tag der Offenen Verwaltung“ geben.
Federführung:
Programmbüro Soziale Gerechtigkeit
Start und Dauer:
2025 – dauerhafte Etablierung
Ressourcen:
keine zusätzlichen
1.2 Belebung des öffentlichen Raums für Jugendliche
Ziel:
Bonner Jugendliche sollen sich im öffentlichen Raum willkommen fühlen. In den nächsten drei Jahren gestaltet die Verwaltung insgesamt drei Flächen zu attraktiven Aufenthaltsflächen für Jugendliche um.
Beschreibung:
Viele der Jugendlichen wünschen sich mehr öffentliche Orte, an denen sie sich aufhalten und Freund*innen treffen können. Die Stadtverwaltung erhebt im Rahmen einer Kinder- und Jugendbeteiligung die Wünsche der Jugendlichen und schafft im Rahmen der Möglichkeiten neue Aufenthaltsflächen für Jugendliche mit einem attraktiven Freizeitangebot.
Federführung:
Sport- und Bäderamt
Start und Dauer:
2025 bis 2027
Ressourcen:
200.000 Euro
1.3 Sauberkeit auf Spiel- und Aufenthaltsflächen
Ziel:
Die Aufenthaltsorte von Kindern und Jugendlichen sind sauberer (gehalten) und schaffen somit eine höhere Aufenthaltsqualität und Wertschätzung für alle.
Beschreibung:
Die bestehenden Spielplatzpatenschaften werden ausgebaut. Cleanup-Aktionen werden stärker kommuniziert und beworben. Es werden, wo nötig, zusätzliche Mülleimer bereitgestellt und mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam gestaltet.
Federführung:
Programmbüro Soziale Gerechtigkeit
Start und Dauer:
2025 - dauerhaft
Ressourcen:
keine zusätzlichen
1.4 Passgenauere Gesundheitsförderung
Ziel:
Die Stadtverwaltung entwickelt bedarfsgerechte Angebote zur Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche.
Beschreibung:
Die existierenden Gesundheitsdaten von Kindern und Jugendlichen werden so zusammengetragen und genutzt, dass akute Bedarfe erkannt und ämterübergreifend Angebote zielgruppenorientiert entwickelt werden können.
Federführung:
Gesundheitsamt
Start und Dauer:
2025 - dauerhaft
Ressourcen:
keine zusätzlichen
1.5 Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen
Ziel:
Alle Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen sind für alle Kinder und Jugendliche zugänglich.
Beschreibung:
Das bestehende Label „bei uns ist Inklusion lebendig“ des Forums Inklusion lebendig machen wird auf weitere Kinder- und Jugendeinrichtungen für Freizeit, Sport und Kultur ausgeweitet. Die Einrichtungen werden auf ihrem Weg hin zu einem inklusiveren Angebot beraten und begleitet. Die Expert*innengruppe wird um Jugendliche mit und ohne Behinderungen ergänzt.
Federführung:
abenteuer lernen e.V.
Start und Dauer:
2025 - mindestens zwei Jahre
Ressourcen:
80.000 Euro
1.6 Rechte auf Spiel, Erholung und Gesundheit für geflüchtete Kinder in Gemeinschaftsunterkünften
Ziel:
Geflüchtete Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften haben die Möglichkeit, an Freizeitangeboten in ihrer Unterkunft oder im Sozialraum teilzunehmen.
Beschreibung:
Sozialmittler*innen ermöglichen den Kindern und Jugendlichen vor Ort die Teilnahme an Freizeit- und Sportangeboten im Sozialraum. Bei Bedarf entwickeln sie spezifische Angebote für die Kinder und Jugendlichen vor Ort.
Federführung:
Amt für Soziales und Wohnen
Start und Dauer:
2025 - mindestens zwei Jahre
Ressourcen:
ca. 135.000 Euro
1.7 Förderung der eigenständigen aktiven Mobilität von Kindern und Jugendlichen auf Schulwegen
Ziel:
Kinder und Jugendliche können selbstständig und sicher zur Schule kommen.
Beschreibung:
Die Stadtverwaltung berücksichtigt in ihrer Mobilitätsstrategie immer auch die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen. Alle Schulen entwickeln nach und nach eigene Schulwegepläne. Maßnahmen wie der Carfreitag, Schulstraßen, Mobilitätsschulungen u.v.m. werden in den kommenden Jahren ausgebaut.
Federführung:
Stadtplanungsamt
Start und Dauer:
fortlaufend
Ressourcen:
keine zusätzlichen
1.8 Anpassung von Effizienz und Zuverlässigkeit des ÖPNV hinsichtlich der Bedarfe von Schüler*innen
Ziel:
Die Zuverlässigkeit und Angebotsattraktivität des ÖPNV sind erhöht.
Beschreibung:
Die Stadtverwaltung prüft unter anderem mit einer externen Studie das bestehende Schulverkehrsangebot auf seine Effizienz und Effektivität und passt dieses im Rahmen der Möglichkeiten hinsichtlich der Bedarfe von Schüler*innen an. Kinder und Jugendliche werden bei der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans umfassend beteiligt.
Federführung:
Stadtplanungsamt
Start und Dauer:
2025 bis 2027
Ressourcen:
keine zusätzlichen
1.9 Safety Walks
Ziel:
Kinder und Jugendliche fühlen sich in Bonn sicher und wohl.
Beschreibung:
Gemeinsam mit einem freien Träger führt die Stadtverwaltung Safety Walks mit Kindern und Jugendlichen durch, um Gefahrenquellen und unsichere Orte zu identifizieren. Die zuständigen Fachämter entwickeln Maßnahmen, die diese Orte oder Wege sicherer für Kinder und Jugendliche gestalten.
Federführung:
Amt für Kinder, Jugend und Familien gemeinsam mit Programmbüro Soziale Gerechtigkeit
Start und Dauer:
2026 bis 2027
Ressourcen:
keine zusätzlichen
2. Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
Leitziel: In der Verwaltung der Stadt Bonn gibt es Strukturen, die dafür sorgen, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen bekannt sind und berücksichtigt werden.
2.1 Prüfung der Kinderinteressen
Ziel:
Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden bei allen sie betreffenden Entscheidungen mitgedacht und berücksichtigt.
Beschreibung:
Die Stadtverwaltung identifiziert die Entscheidungen, bei denen Belange von Kindern und Jugendlichen berührt werden. Anschließend entwickelt sie standardisierte Prozesse in den betroffenen Fachämtern, damit die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt werden.
Federführung:
Programmbüro Soziale Gerechtigkeit
Start und Dauer:
2025 bis 2027, anschließend fortlaufend
Ressourcen:
keine zusätzlichen
2.2 Aufwertung der Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten
Ziel:
Die Kinder- und Jugendbeauftragte kennt die aktuellen und verschiedenen Belange der Bonner Kinder und Jugendlichen und vertritt diese in die Verwaltung hinein.
Beschreibung:
Die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten dient der Interessensvertretung junger Menschen in Bonn und ist entsprechend in ständigem Kontakt zu ihnen.
Mit einer Umorganisation und Umgestaltung der Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten wird diese Rolle aufgewertet und somit in ihrer Relevanz und Wirkung gestärkt.
Federführung:
Amt für Kinder, Jugend und Familie und Programmbüro Soziale Gerechtigkeit
Start und Dauer:
2025
Ressourcen:
keine zusätzlichen
2.3 Ansprechperson für queere Jugendliche
Ziel:
Queere junge Menschen erhalten Unterstützung, Begleitung und Schutz im Rahmen der Entwicklung ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung.
Beschreibung:
Eine neue Fachkraftstelle bei einem freien Träger entwickelt Beratungs- und Fortbildungsangebote für queere junge Menschen, deren Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Fachkräfte. Sie vertritt die Interessen queerer junger Menschen und wirkt als Schnittstelle auch in die Stadtverwaltung hinein.
Federführung:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Start und Dauer:
2025 - mindestens zwei Jahre
Ressourcen:
100.000 Euro
2.4 Konzept zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros
Ziel:
Die Bedarfe sind bekannt und der Beschluss für oder gegen ein Kinder- und Jugendbüro ist getroffen.
Beschreibung:
Im Rahmen einer Kinder- und Jugendbeteiligung wird erhoben, welche Bedarfe hinsichtlich eines Kinder- und Jugendbüros bestehen. Auf dieser Basis wird gemeinsam mit freien Trägern ein entsprechendes Konzept entwickelt.
Federführung:
Programmbüro Soziale Gerechtigkeit
Start und Dauer:
2026
Ressourcen:
keine zusätzlichen
3. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Leitziel: Kinder und Jugendliche werden an sie betreffende Entscheidungen zielgruppengemäß beteiligt.
3.1 Regelmäßige Kinder- und Jugendbefragungen
Ziel:
Die Stadtverwaltung kennt und berücksichtigt die Interessen und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen bei ihren Entscheidungen.
Beschreibung:
Alle zwei bis drei Jahre wird eine umfangreiche Kinder- und Jugendbefragung durchgeführt. Die Themen der Fachämter werden gebündelt und die Ergebnisse werden entsprechend an sie rückgekoppelt. Auch die Kinder und Jugendlichen werden über bonn-macht-mit.de/jugend (Öffnet in einem neuen Tab) über die Ergebnisse und weiteren Prozesse informiert.
Federführung:
Stabsstelle Bürgerbeteiligung
Start und Dauer:
2025 - fortlaufend
Ressourcen:
20.000 Euro und 0,5 Vollzeitstelle
3.2 Informationen über Beteiligung und politische Beschlüsse
Ziel:
Kinder und Jugendliche haben einen niedrigschwelligen und barrierearmen Zugang zu für sie relevante städtische Informationen.
Beschreibung:
Damit Kinder und Jugendliche grundsätzlich an allen Beteiligungsprozessen teilnehmen können, werden die entsprechenden Informationen altersgerecht aufbereitet und klar kommuniziert. Die Plattform bonn-macht-mit.de/jugend (Öffnet in einem neuen Tab) wird bei den Jugendlichen der Stadt Bonn beworben und noch stärker für die Information über Beteiligungsmöglichkeiten genutzt. Ergebnisse von Beteiligungsprozessen sind auf der Website veröffentlicht.
Federführung:
Stabsstelle Bürgerbeteiligung
Start und Dauer:
2025 - fortlaufend
Ressourcen:
5.000 Euro
3.3 Stärkung des Kinder- und Jugendbeirats
Ziel:
Kinder und Jugendliche im Beirat erleben weitergehende Beteiligung und Selbstwirksamkeit.
Beschreibung:
Ein Rede- und direktes Antragsrecht für den Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung in allen Ausschüssen und Bezirksvertretungen wird, soweit möglich, eingeführt. Dadurch werden die Mitglieder des Beirats noch stärker in kommunale Entscheidungsprozesse eingebunden und haben die Möglichkeit, ihre Perspektiven und Forderungen direkt vorzubringen.
Federführung:
Stabsstelle Bürgerbeteiligung
Start und Dauer:
2025
Ressourcen:
keine zusätzlichen
3.4 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Verkehrs- und Bauleitplanungen
Ziel:
Kinder und Jugendliche werden altersentsprechend an Verkehrs- und Bauleitplanungen beteiligt.
Beschreibung:
Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen wird maßgeblich durch ihren Wohnort geprägt. Ihre frühzeitige und altersgemäße Beteiligung schon im Planungsprozess ist also sehr wichtig. Unter Federführung der Stabsstelle Bürgerbeteiligung entwickeln die Beteiligten einen Leitfaden, wie sowohl bei formalen als auch bei informellen Verkehrsplanungsprozessen und Bauleitplanungen Kindern und Jugendlichen eine altersgemäße Möglichkeit der Beteiligung gegeben werden kann.
Federführung:
Stabsstelle Bürgerbeteiligung gemeinsam mit Dezernat III
Start und Dauer:
fortlaufend
Ressourcen:
keine zusätzlichen
4. Recht auf Information und Monitoring
Leitziel: Kinder und Jugendliche können ihr Recht auf Information in Anspruch nehmen. Die Situation von Kindern und Jugendlichen in Bonn ist auf Basis einer umfangreichen Datenlage bekannt und Grundlage für Entscheidungen.
4.1 Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept zur Information von Kindern und Jugendlichen in Bonn
Ziel:
Kinder und Jugendliche in Bonn sind über für sie relevante städtische Themen in Bonn informiert.
Beschreibung:
Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Gesamtkonzept, welches sicherstellt, dass Kinder und Jugendliche über alle relevanten städtischen und politischen Entscheidungen, die sie betreffen, niedrigschwellig und zielgruppengerecht informiert werden.
Federführung:
Programmbüro Soziale Gerechtigkeit gemeinsam mit Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit
Start und Dauer:
2025 bis 2026, Umsetzung fortlaufend
Ressourcen:
25.000 Euro
4.2 Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur
Ziel:
Junge Menschen in Bonn verfügen über umfassende Informationen und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote im Übergang Schule-Beruf/Studium/Ausbildung.
Beschreibung:
Die Jugendberufsagentur (JuBA) wird als eine niedrigschwellige, zentrale Anlauf- und Informationsstelle für alle jungen Menschen im Übergang Schule – Ausbildung/Beruf/Studium weiterentwickelt. Geplant ist eine Bündelung der Angebote der Jugendberufshilfe (Amt für Kinder, Jugend und Familie), des Jobcenters U25 (ARGE) und der Berufsberatung (Agentur für Arbeit).
Federführung:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Start und Dauer:
2025 - mindestens zwei Jahre
Ressourcen:
150.000 Euro
4.3 Integrierte Sozialberichterstattung
Ziel:
Eine gemeinsame Datengrundlage schafft die Möglichkeit, für Politik und Stadtverwaltung, bedarfsgerechte Entscheidungen zu treffen.
Beschreibung:
Bisher gibt es in der Stadtverwaltung überwiegend ämterbezogene Datenerhebungen. Eine ämterübergreifende Datensammlung sowie darauf basierende Auswertungen und Analysen sind wichtig, um ein ganzheitliches Bild der Situation von Kindern und Jugendlichen in Bonn herzustellen und daraus entsprechende Planungen und Entscheidungen herzuleiten. Eine Regelmäßigkeit des Berichts schafft Transparenz und die Möglichkeit von Wirkungsanalysen und Evaluationen.
Federführung:
Programmbüro Soziale Gerechtigkeit
Start und Dauer:
2025 – mindestens zwei Jahre, Umsetzung fortlaufend
Ressourcen:
0,5 Vollzeitstelle
Fazit und Ausblick
Dieser Aktionsplan mit insgesamt 20 Maßnahmen ist das Ergebnis eines mehrstufigen Prozesses mit umfassender Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung.
Die Stadtverwaltung hat ab 2025 drei Jahre Zeit, die Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Die Koordinatorin des Programms führt in der Zeit ein regelmäßiges Monitoring durch und macht den Prozess transparent. Etwa 18 Monate nach der Siegelübergabe gibt es einen öffentlichen Zwischenbericht sowie ein Halbzeitgespräch, in dem die Umsetzungsstände evaluiert werden.
Perspektivisch findet nach ungefähr zwei Jahren eine Zukunftswerkstatt statt, in der der aktuelle Aktionsplan geprüft und ein neuer entwickelt werden soll.
Im gesamten Prozess werden die Stimmen der Kinder und Jugendlichen immer wieder einbezogen und berücksichtigt. Denn sie sind schließlich die Zielgruppe dieses Aktionsplans und des gesamten Verfahrens.
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