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Bundesstadt Bonn

Bebauungsplan Nr. 6122-1 Grootestraße

Luftbild Bebauungsplan Nr. 6122-1 Grootestraße

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6122-1 mit einer Größe von ca. 47.740 m² liegt im Stadtbezirk Bonn, am westlichen Rand des Ortsteils Dransdorf. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst dabei das Gebiet des Vorhaben- und Erschließungsplans mit einer Größe von ca. 37.955 m² sowie, den Vorhabenbereich ergänzend, angrenzende öffentliche Verkehrsflächen, die Flächen der städtischen Kindertagesstätte Lenaustraße sowie eine Arrondierungsfläche im Übergang zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7323-17 im Süden des Plangebietes. Die ergänzenden Flächen des Bebauungsplans, die kein Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans sind, haben eine Größe von insgesamt ca. 9.785 m².

Im Jahr 2017 hat der Vorhabenträger die bisher unbebauten Plangebietsflächen mit dem Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung nach heutigen städtebaulichen Maßstäben erworben.

Das bestehende Planungsrecht aus den 1980er Jahren erfüllt jedoch nicht die heutigen Anforderungen an eine mehrfache Innenentwicklung mit maßvoll urban verdichteten Baustrukturen, an qualitativ und quantitativ wertigen Grünstrukturen, an nachhaltige Mobilitätsformen und nicht zuletzt auch an eine durchmischte Sozialstruktur.

Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Wohnraumbedarfs in Bonn plant die Vorhabenträgerin die Entwicklung eines urbanen Wohnquartiers mit ca. 340 Wohneinheiten in unterschiedlichen Wohnformen und leistet so einen maßgeblichen Beitrag zur Deckung des hohen Bonner Wohnraumbedarfes. Darüber hinaus ist zur Deckung des Bedarfs an Kindertagesstätten eine 4-gruppige Kindertagesstätte vorgesehen. Der Bebauungsplan soll ebenfalls das Planungsrecht für einen potentiellen Ersatzneubau der bestehenden städtischen Kindertagesstätte Lenaustraße mit Wohnüberbauung schaffen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der dazugehörenden Begründung einschließlich des dazugehörenden Umweltberichtes sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen erfolgt vom 12. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025.

Neben der Veröffentlichung hier im Internet kann die Planung ebenfalls vor Ort eingesehen werden:

Stadthaus
Berliner Platz 2
Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
Aufzug 2, Etage 6B

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr.

Hinweis: In der Zeit vom 23. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 ist das Kundenzentrum wegen Betriebsferien der Stadtverwaltung geschlossen. Eine persönliche Einsichtnahme ist wieder ab dem 2. Januar 2025 möglich.

Stellungnahmen

Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Veröffentlichungsfrist schriftlich per E-Mail oder per Post bei dem Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

E-Mail:  Amt61.anregungenbonnde

Postanschrift:  

Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53103 Bonn

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Die Bekanntmachung der Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgte am 11. Dezember 2024 im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn. 

Frau Barbara Hellwig