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Bundesstadt Bonn

Neues Quartier Bundesviertel: Finaler städtebaulicher Entwurf ist beschlossen

In seiner Sitzung am 26. September 2024 hat der Rat der Stadt Bonn dem finalen städtebaulichen Entwurf des Planungsbüros Cityförster für die Entwicklung des Neuen Quartiers Bundesviertel (NQB) zugestimmt. Er dient als Grundlage für die weitere Planung.

Die Stadt Bonn möchte den Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses an der Friedrich-Ebert-Allee 144 (Ortsteil Gronau, Stadtbezirk Bonn) städtebaulich neu entwickeln und in einem europaweiten, mehrstufigen Vergabeverfahren vergeben. Ob Teile der Flächen, vor allem die für die Stadtverwaltung vorgesehenen Gebäude, durch die Stadt selbst errichtet werden, ist noch nicht abschließend entschieden.

„Mit dem Neuen Quartier Bundesviertel möchten wir einen lebendigen, nachhaltigen Raum schaffen, der Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaft in einer Weise verbindet, die zukunftsweisend für Bonn sein wird“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

Unterbringung der Verwaltung in der „liegenden 8“

Nach verschiedenen Überarbeitungen und Gesprächsrunden sieht die Planung für die so genannte „liegende 8“ (das eigentliche frühere Landesbehördenhaus) die Unterbringung der Stadtverwaltung und eines Nahversorgers vor. In dem 120-Meter-Hochhaus sind Wohnungen vorgesehen, in dem 40-Meter-Hochhaus eine Grundschule, eine Kindertagesstätte und darüber Wohnungen für Studierende und Auszubildende. In zwei weiteren Baukörpern sind einmal Gewerbe, Handel und Gastronomien geplant und – in den so genannten Höfen - öffentlich geförderte Wohnungen. Das Areal soll in der Mitte ein Grünes Forum und eine Tiefgarage erhalten.

60 Prozent Wohnnutzung

In diesem so genannten Szenario „Wohnhochaus“ kann demnach auf dem gesamten Areal eine Bruttogeschossfläche von 132.500 Quadratmetern untergebracht werden. Davon entfallen 27 Prozent auf kommunale Nutzungen, 13 Prozent auf Handel und Gewerbe sowie 60 Prozent auf Wohnnutzung. Der freifinanzierte Wohnungsbau ist mit 51 Prozent im Hochhaus sowie mit jeweils einem Gebäuderiegel in den Höfen geplant. Der förderfähige Wohnungsbau ist in den Höfen dargestellt sowie im Studierenden- und Auszubildendenwohnen enthalten. Dort entfallen 49 Prozent auf den freifinanzierten und 51 Prozent auf den geförderten Wohnungsbau (38 Prozent Förderweg A und 13 Prozent Förderweg B).

Weiteres Vorgehen

Zum einen wird auf Basis des städtebaulichen Entwurfs ein Wettbewerb zur Freiraumqualifizierung durchgeführt. Er richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen und Fachplaner*innen aus dem Bereich der Siedlungswasserwirtschaft. Ziel ist die Qualifizierung des öffentlichen Raumes im Neuen Quartier Bundesviertel unter Berücksichtigung des Schwammstadtprinzips bzw. der Klimaanpassung. 

Zum anderen wird die Verwaltung eine Vorlage über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch und einen Einleitungsbeschluss für das Vergabeverfahren in die politischen Gremien einbringen.