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Bundesstadt Bonn

Bonn fördert Mehrwegangebot in Kleingastronomie

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. Juni 2024, ein Förderprogramm für Kleinstgastronomiebetriebe beschlossen: Sie können finanzielle Unterstützung beantragen – vorausgesetzt, sie bieten für ein Jahr ausschließlich Mehrwegverpackungen an.

Die Stadt Bonn bietet kleineren Gastronomiebetrieben im Stadtgebiet einen finanziellen Anreiz, auf Mehrwegalternativen umzusteigen und zahlt bis zu 20 Betrieben einmalig 1.000 Euro. Neben der finanziellen Förderung werden die Betriebe zudem online auf dem Stadtplan von „Bonn geht den Mehrweg“ hervorgehoben – bereits seit 2019 verfolgt Bonnorange mit dieser Initiative das Ziel, Einwegmüll zu vermeiden.

Der Beschluss des Rates steht unter dem Vorbehalt, dass die Verwaltung zunächst klären muss, ob die vorgeschlagene Umsetzung rechtskonform ist. Ist das der Fall, können Bonner Betriebe die Förderung online unter  www.bonn-geht-den-mehrweg.de (Öffnet in einem neuen Tab) beantragen, sofern sie maximal fünf Beschäftigte und maximal 80 Quadratmeter Verkaufsfläche haben.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht: Gastronomiebetriebe müssen für Plastikverpackungen und Getränkebecher Mehrwegalternativen anbieten – und zwar nicht teurer als die Einwegvarianten. Für kleine Gastronomiebetriebe gilt bisher eine Ausnahme: Sie sind lediglich dazu verpflichtet, Getränke und Speisen in von der Kundschaft mitgebrachte Behälter abzufüllen. Das neue Förderprogramm macht es nun auch für diese Betriebe attraktiv, vollständig auf Mehrwegangebote umzusteigen.

 

Die Stadt Bonn bietet kleineren Gastronomiebetrieben im Stadtgebiet einen finanziellen Anreiz, auf Mehrwegalternativen umzusteigen und zahlt bis zu 20 Betrieben einmalig 1.000 Euro. Neben der finanziellen Förderung werden die Betriebe zudem online auf dem Stadtplan von „Bonn geht den Mehrweg“ hervorgehoben – bereits seit 2019 verfolgt Bonnorange mit dieser Initiative das Ziel, Einwegmüll zu vermeiden.

Der Beschluss des Rates steht unter dem Vorbehalt, dass die Verwaltung zunächst klären muss, ob die vorgeschlagene Umsetzung rechtskonform ist. Ist das der Fall, können Bonner Betriebe die Förderung online unter  www.bonn-geht-den-mehrweg.de (Öffnet in einem neuen Tab) beantragen, sofern sie maximal fünf Beschäftigte und maximal 80 Quadratmeter Verkaufsfläche haben.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht: Gastronomiebetriebe müssen für Plastikverpackungen und Getränkebecher Mehrwegalternativen anbieten – und zwar nicht teurer als die Einwegvarianten. Für kleine Gastronomiebetriebe gilt bisher eine Ausnahme: Sie sind lediglich dazu verpflichtet, Getränke und Speisen in von der Kundschaft mitgebrachte Behälter abzufüllen. Das neue Förderprogramm macht es nun auch für diese Betriebe attraktiv, vollständig auf Mehrwegangebote umzusteigen.