Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Gaststätten

Neben einer  Gaststättenkonzession (Öffnet in einem neuen Tab) benötigen Sie für den Betrieb einer Gaststätte – hierzu zählen auch Bierkneipen, Biergärten, Imbissbetriebe und Hotels - auch eine Baugenehmigung. Dies gilt auch, wenn bisher anders genutzte Räume künftig als Gaststätte genutzt werden sollen. Ob eine entsprechende Baugenehmigung bereits erteilt wurde, können Sie bei Ihrem Vermieter oder Verpächter erfragen oder mit einer entsprechenden Vollmacht anhand der hiesigen Archivakten überprüfen.

An eine Gaststätte werden besondere Anforderungen gestellt, zum Beispiel im Hinblick auf den Brandschutz und die Rettungswege, die Toilettenanlagen und insbesondere auch den Immissionsschutz. Gerade auch Außengastronomien müssen im Hinblick auf die mit ihr verbundenen Lärmimmissionen Rücksicht auf die umgebende schutzwürdige Nutzung nehmen.

Gaststätten sind nicht in allen Baugebieten generell zulässig, so sind zum Beispiel in allgemeinen Wohngebieten nur der Versorgung des Gebiets dienende Gaststätten erlaubt.