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Bundesstadt Bonn

Zweistufiges städtebauliches Verfahren für Baugebiet „Im Rosenfeld“

Für das Baugebiet „Im Rosenfeld“ (Bebauungsplan Nr. 6224-3) hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 9. Juni 2022 ein zweistufiges städtebauliches Wettbewerbsverfahren einschließlich Freiraumplanung beschlossen. So möchte die Stadt eine qualitätsvolle und integrierte Entwicklung des 18 Hektar großen Areals mit hohem Freiflächenanteil im Ortsteil Buschdorf (Stadtbezirk Bonn) sicherstellen.

Das Plangebiet bildet eines der letzten großen Entwicklungspotentiale der Stadt Bonn. Es erstreckt sich im Anschluss an die vorhandene Bebauung am südwestlichen Rand des Ortsteils zwischen der Autobahn 555, der Stadtgrenze zu Bornheim, der Stadtbahn Köln-Bonn sowie der Schickgasse, und es befindet sich größtenteils im Eigentum der Stadt.  Es soll ein innovatives Wohnquartier mit verschiedenen Nutzungen und einer sechs- bis achtgruppigen Kindertagesstäte verwirklicht werden.

Wohnen

Mindestens 50 Prozent der Wohneinheiten sollen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Es soll auf eine gesunde soziale Durchmischung des Quartiers geachtet und auch altengerechtes Wohnen sowie Einfamilienwohnen berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll es Platz für innovative Wohnformen geben. Alle Baufelder sollen über Erbbaurechte vergeben werden, um hier die gewünschten Anforderungen auf Private übertragen zu können.

Mobilität

Aufgrund der Nähe zur Stadtbahn und durch umweltfreundliche Mobilitätskonzepte soll die Zahl der erforderlichen Stellplätze um mindestens 40 Prozent reduziert werden. Sämtliche Kfz-Stellplätze sollen für E-Mobilität vorbereitet, 30 Prozent bereits mit Lademöglichkeit ausgestattet werden. Durch die Erschließung der notwendigen Stellplätze über die Schickgasse und die Unterbringung in einer zentralen Quartiersgarage sollen Kfz-Fahrten innerhalb des Quartiers weitestgehend vermieden werden. 

Klima

Der Standard der Gebäude muss einen sehr niedrigen Endenergiebedarf (Passivhaus oder Effizienzhaus 40) aufweisen und weitestgehend durch vor Ort erzeugte regenerative Energie gedeckt werden. Darüber hinaus wird ein ressourcenschonendes und ökologisches Gesamtkonzept erwartet.

Freiräume

Über ein Freiraumkonzept soll eine wohnungsnahe Erholung entwickelt und der Standort für weitere Nutzungen attraktiver werden. Flächen sollen zugleich ökologische und klimatische, soziale und gesellschaftliche, strukturelle sowie symbolische Funktionen erfüllen. Eine Verflechtung von Wohnbauflächen und Maßnahmen der urbanen Landwirtschaft ist vor dem Hintergrund des traditionellen Acker-, Obst und Gemüsebaus im Bonner Nordwesten und bestehenden landwirtschaftlich orientierten Projekten naheliegend.

Weiteres Vorgehen

Der Rat beauftragte am 9. Juni 2022 die Verwaltung, die Vergabe an ein Planungsbüro für das Wettbewerbsverfahren und die Bauleitplanung inklusive komplexem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzubereiten und durchzuführen. Zudem soll die Verwaltung Verhandlungen mit „NRW.URBAN“ für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung der Grundstücke im Rahmen des Förderprogramms zur kooperativen Baulandentwicklung des Landes NRW aufnehmen.