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Bundesstadt Bonn

Verwaltung entwickelt die Planung von Fahrradstraßen weiter

Die Stadtverwaltung hat die Planung für die Fahrradstraße „Auf den Steinen“ angepasst und eine neue straßenverkehrsrechtliche Anordnung erstellt. Für die Planung weiterer Fahrradstraßen nutzt die Stadtverwaltung ein weiterentwickeltes Vorgehen und setzt dabei unter anderem auf Synergieeffekte mit anderen Projekten. Zukünftig wird zudem ein geringfügig angepasster Gestaltungsstandard eingesetzt.

2024 hatte die Stadtverwaltung 8,5 Kilometer neue Fahrradstraßen in modernem Standard eingerichtet. Für die Einrichtung zukünftiger Fahrradstraßen hat sie das eigene Vorgehen weiterentwickelt. Dies führt zu Änderungen an der Planung der Fahrradstraße „Auf den Steinen“, einem überarbeiteten Gestaltungsstandard sowie Anpassungen bei der Umsetzung weiterer Fahrradstraßen.

„Fahrradstraßen bieten eine sichere und komfortable Infrastruktur auf Wegen abseits von zentralen Routen des Kfz-Verkehrs. Im Jahr 2024 konnten wir dadurch an vielen Orten der Stadt Netzlücken für den Radverkehr schließen oder neue Routen anbieten“, sagt Stadtbaurat Helmut Wiesner. „Wir haben das bisherige Vorgehen bei der Planung von Fahrradstraßen weiterentwickelt. Zukünftig planen wir im Einzelfall flexibler und setzen Fahrradstraßen verstärkt gemeinsam mit unterstützenden Maßnahmen um. So werden wir weiterhin sowohl sichere und attraktive Fahrradstraßen anbieten als auch die Akzeptanz für deren Umsetzung steigern“, so Wiesner.

Neue Anordnung für die Fahrradstraße „Auf den Steinen“

Die Stadtverwaltung hält an der Fahrradstraße in der Straße „Auf den Steinen“ fest, denn dort verläuft eine durchgängige Hauptroute im Bonner Radverkehrsnetz zwischen den Ortsteilen Brüser Berg, Ückesdorf und Röttgen. Gerade für den Schulwegeverkehr ist diese Route von hoher Bedeutung.

Da in der Straße „Auf den Steinen“ beinahe kein Kfz-Durchgangsverkehr stattfindet, ist es aus Sicht der Verwaltung möglich, weitere Kfz-Parkplätze in der Straße einzurichten. Dadurch werden die bisher angewandten Maße für Fahrradstraßen an einzelnen Stellen geringfügig unterschritten. Dadurch kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass Verkehrsteilnehmende hinter einem parkenden Auto auf Gegenverkehr warten müssen.

Die überarbeitete Planung berücksichtigt die Bedürfnisse der Anwohnenden mit eigenem Auto stärker als bisher, während die Route für den Radverkehr gleichzeitig attraktiv und sicher bleibt.

Bevor die neue Anordnung umgesetzt wird, werden zunächst die Anwohnenden und die Öffentlichkeit informiert. Es ist geplant, je nach Verfügbarkeit der ausführenden Firma und unter der Voraussetzung geeigneter Witterungsbedingungen ab dem Frühjahr mit der Umsetzung zu beginnen.

Weitere Anordnungen mit neuem Gestaltungsstandard

Fahrradstraßen bleiben in Bonn rot. Der aktualisierte Gestaltungsstandard sieht vor, die Begleitlinie am Rand der Fahrgasse zukünftig gestrichelt zu markieren. Damit behalten Fahrradstraßen in Bonn ihren hohen Wiedererkennungswert und können im Vergleich zu einer vollständigen Einfärbung weiterhin kostengünstig eingerichtet werden.

Der Gestaltungsstandard wurde als Reaktion auf einen Hinweis des Verwaltungsgerichts Köln weiterentwickelt. Das Gericht merkte an, dass die bisher durchgezogene rote Randlinie mit einer durchgezogenen weißen Linie verwechselt werden könne. Auch wenn das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als Oberste Straßenverkehrsbehörde bestätigt hatte, dass die von der Stadt Bonn gewählte Markierung rechtlich zulässig ist, hat die Stadtverwaltung sich für eine Überarbeitung entschieden. Mit der gestrichelten Linie orientiert sie sich am aktuellen Leitfaden der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS NRW). Sowohl die Polizei als auch die Bezirksregierung Köln wurden bei der Entwicklung des Gestaltungsstandards eingebunden und äußerten keine Bedenken gegenüber der gewählten Variante.

Die rote Linie kann in den zukünftigen, noch ausstehenden Fahrradstraßen unmittelbar als gestrichelte Linie aufgetragen werden. In den bereits ausgeführten Straßen kann sie entweder durch Fräsen oder Übermarkieren hergestellt werden. Aus Gründen der Kosteneffizienz sieht die Stadtverwaltung vor, die nachträgliche Umsetzung im Rahmen späterer, ohnehin anstehender Maßnahmen in diesen Straßen vorzunehmen.

Umsetzung ausgewählter Fahrradstraßen noch in diesem Jahr

Auch für die noch ausstehenden Fahrradstraßen überprüft die Verwaltung aktuell die Planungen und erstellt neue Anordnungen. Dabei bleibt der bisher angewandte Rahmen für die Planung grundsätzlich erhalten, um eine hohe Qualität von Fahrradstraßen sicherzustellen. Jedoch wird die Verwaltung diesen Rahmen im Einzelfall flexibler anwenden. Das kann im Ergebnis zu mehr einzugehenden Kompromissen führen, teils mit dem Ergebnis, dass in abzuwägenden Einzelfällen mehr Kfz-Stellplätze als bisher geplant eingerichtet werden.

Die Stadtverwaltung plant darüber hinaus, Fahrradstraßen zukünftig vermehrt gemeinsam mit korrelierenden Maßnahmen umzusetzen. So können zum Beispiel Parkraumkonzepte in dicht besiedelten Ortsteilen mögliche Veränderungen für Anwohnende mit eigenem Auto abfedern. Auch durch andere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs können Synergieeffekte entstehen, die die Wirkung der jeweiligen Fahrradstraße für das gesamte Netz verstärken. Von dem neuen Vorgehen erhofft sich die Verwaltung eine stärkere Akzeptanz und Unterstützung für weitere Fahrradstraßen.

Die Weiterentwicklung führt voraussichtlich dazu, dass nicht alle noch ausstehenden Fahrradstraßen im Jahr 2025 umgesetzt werden. Die Stadtverwaltung wird ihre Arbeit deshalb auf ausgewählte Straßen fokussieren und zeitnah über die nächsten Schritte informieren.

Die entsprechende Mitteilungsvorlage ist  hier (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.