Die Gebühren für Grabnutzungsrechte nehmen grundsätzlich ab. Im Vergleich zum Vorjahr kostet ein Grab für einen Sarg mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren 1.273 Euro anstatt 1.449 Euro, ein Urnenwahlgrab 1.037 Euro anstatt 1.164 Euro. Auch Bestattungen werden günstiger. Die Gebühr für eine Sargbestattung sinkt von 958 Euro auf 842 Euro, für eine Urnenbeisetzung von 271 Euro auf 252 Euro.
Die Gebühren für Verwaltungsleistungen mussten ebenfalls angepasst werden, vor allem aufgrund der Lohnentwicklung. Betroffen sind zum Beispiel die Bearbeitung von Anträgen zur Neuvergabe oder Verlängerung von Grabnutzungsrechten sowie die Ausstellung von Urkunden und Genehmigungen. Zum Beispiel kostet die Neuvergabe eines Nutzrechts im neuen Kalenderjahr 133 Euro anstatt 108 Euro.
Die neue Gebührenordnung gilt ab Mittwoch, 1. Januar 2025.
Deshalb schwanken die Gebühren
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung damit, die Kosten für das Friedhofs- und Begräbniswesen durch Gebühren zu decken. Der Bedarf an Bestattungen und die Kosten für Grundstücke, Personal und Material verändern sich jedoch fortlaufend. Die Verwaltung bestimmt die Gebührenordnung deshalb jährlich neu. Grundlage für die Neukalkulation sind die Daten der Vorjahre. Die Gebühren können sich deshalb von Jahr zu Jahr und von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.