Die ehrenamtliche Tätigkeit startet am 1. Oktober 2025. Spezielle Vorkenntnisse sind für die Position nicht erforderlich. Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Dabei geht es um die Schlichtung von beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger im Rahmen von Mietverhältnissen und Ähnlichem. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre von der zuständigen Bezirksvertretung gewählt und kann wiedergewählt werden.
Weitere Informationen zu diesem Ehrenamt gibt es unter www.bonn.de/schiedspersonen (Öffnet in einem neuen Tab). Bewerbungen können bis Samstag, 31. Mai 2025, schriftlich per Post an die Bundesstadt Bonn, Bürgerdienste, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn, gerichtet werden. Fragen zum Amt der Schiedsperson beantwortet die Stadt auch gerne telefonisch unter der Rufnummer 0228 - 77 25 46.