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Der Gang zur Schiedsperson ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.
Bei den sogenannten Privatklagesachen ist die Einschaltung der Schiedsperson vor dem Gang zum Gericht vorgeschrieben. Privatklagesachen sind Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse in der Strafverfolgung sieht.
Wird ein solches öffentliches Interesse nicht bejaht, verweist sie den die Person, welche Strafanzeige erhoben hat, auf den Privatklageweg. Die betroffene Person muss sich nun selbst mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie den Täter bestraft wissen will.
Dies kann sie aber nur, wenn sie vorher versucht hat, sich mit dem Antragsgegner oder der Antragsgegnerin außergerichtlich zu versöhnen.
Die Stelle, vor der diese notwendig durchzuführende Schlichtungsverhandlung stattfindet, ist das Schiedsamt.
Solche Privatklagedelikte sind:
Hausfriedensbruch
Beleidigung
Verletzung des Briefgeheimnisses
leichte Körperverletzung
Bedrohung
Sachbeschädigung
Die Schiedsperson ist auch dazu da, bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zu regeln, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den Zivilgerichten zu entscheiden wären. Hier ist die Anrufung der Schiedsperson nicht vorgeschrieben, sie geschieht vielmehr freiwillig. Gerade wenn es Ihnen bei Streitigkeiten des täglichen Lebens nicht in erster Linie um die Durchsetzung eines Rechtsstandpunktes, sondern um die Wiederherstellung guter Beziehungen zu dem anderen Beteiligten geht, sollten Sie sich an eine Schiedsperson wenden.
Wenn Sie sich z. B.
mit anderen Hausbewohnern um die Benutzung der Waschküche
mit dem Grundstücksnachbarn wegen der Höhe der Gartenhecke
mit dem Handwerker von nebenan wegen der schlecht ausgeführten Reparatur
mit dem Hauswirt wegen eines von dessen Sohn verursachten Kratzers an Ihrem Auto
mit Ihrem Kaufmann wegen der Lieferung verdorbener Lebensmittel oder
mit Ihrem Wohnungsnachbarn, der Sie beleidigt hat
streiten, versuchen Sie diesen Streit mit Hilfe der für Sie zuständigen Schiedsperson zu schlichten, ehe Sie an eine förmliche Austragung des Streites über einen Rechtsanwalt und bei Gericht denken. Weiterhin ist das Schiedsamt in Nordrhein-Westfalen für sogenannte vermögensrechtliche Streitigkeiten zuständig, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 600 EUR nicht übersteigt.
Das Verzeichnis der Teilschiedsamtsbezirke und Schiedspersonen finden Sie unter dem Reiter "Hinweise".
Vorgehen
Zuständig im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn ist die Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin, der Beschuldigte oder die Beschuldigte oder der Täter oder die Täterin wohnt. Im Zweifelsfall kann bei den bei der unter "Kontakt" angegebenen Telefonnummer oder beim Amtsgericht Bonn unter der Telefonnummer 0228 - 7 02 22 94 Auskunft eingeholt werden.
Bitte setzen Sie sich dann unmittelbar mit der für Sie zuständigen Schiedsperson telefonisch, persönlich oder schriftlich in Verbindung.
Rechtsgrundlage
Nachbarrecht
Das Nachbarrecht ist dem Privatrecht zuzuordnen und fällt somit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Ordnungsbehörden. Das private Nachbarrecht ist Ausfluss des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses und daher vom Grundsatz wechselseitiger Rücksichtnahme geprägt. Die nachbarrechtlichen Verhaltenspflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Nachbarrechtsgesetz NRW geregelt. Ziel des Gesetzes ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen den oft gegensätzlichen Interessen der Nachbarn zu finden. Es enthält u. a. Regelungen über Grenzabstände für Gebäude und für Pflanzen sowie zu Einfriedigungen.
Einen Überblick über die Regelungen des Nachbarrechts gibt die Broschüre:
"Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten", Justizministerium NRW
Hinweise
Verzeichnis der Teilschiedsamtsbezirke und Schiedspersonen
Teilschiedsamtbezirk 1 Der Teilschiedsamtsbezirk wird umfasst von folgenden Straßen/ Begrenzungen: Rheinmitte - Wachsbleiche - Wilhelmplatz - Wilhelmstraße - Sterntorbrücke - Berliner Platz - Am Alten Friedhof - Bahnlinie - Poppelsdorfer Allee - Am Poppelsdorfer Weiher - Meckenheimer Allee - Clemens-August-Straße - Reuterstraße - Argelanderstraße - Alter Fahrweg - Hauweg - An der Casselsruhe - Bergstraße - Karthäuserstraße - Karthäuserplatz - Pützstraße - Rheinweg - Friedrich-Ebert-Allee - Heussallee - Hermann-Ehlers-Straße - Rheinmitte. Schiedsfrau: Natalija Horn, Burbacher Str. 79, 53129 Bonn, Tel.: 0178 66 79 920, E-Mail: Schiedsfrau.Horngmxde (Vertretung Teilschiedsamtsbezirk 2)
Teilschiedsamtsbezirk 2 Der Teilschiedsamtsbezirk wird umfasst von folgenden Straßen/ Begrenzungen: Rheinmitte - Hermann-Ehlers-Straße - Heussallee - Friedrich-Ebert-Allee - Rheinweg - Pützstraße - Karthäuserplatz - Karthäuserstraße - Bergstraße - Robert-Koch-Straße - Gieveningsweg - Rheinhöhenweg - Pionierweg - Klufterbachtal - Hochkreuzallee - Kennedyallee - südlich vorbei am Haus Carstanjen - Rheinmitte. Schiedsfrau: Annette Vennebusch, Kessenicher Str. 82, 53129 Bonn, Tel.: 0173 2 58 43 48, E-Mail: annette.vennebuschschiedsfraude (Vertretung Teilschiedsamtsbezirk 1)
Teilschiedsamtsbezirk 3 Der Teilschiedsamtsbezirk wird umfasst von folgenden Straßen/ Begrenzungen: Rheinmitte - südlich von Haus Carstanjen - Kennedyallee - Hochkreuzallee - Klufterbachtal - Pionierweg - Schmale Allee - Gudenauer Weg - Stadtgrenze in östlicher Richtung - Pecher Straße - Marienforster Straße - Marienforster Steinweg - Goldbergweg - Muffendorfer Straße - Talstraße - Muffendorfer Hauptstraße - An der Kommende - Albertus-Magnus-Straße - Kapellenweg - Konstantinstraße - Gutenbergallee - Rolandstraße - Am Schwimmbad - Rheinmitte. Schiedsfrau: Andrea Schäfer, Auf der Hostert 4, 53173 Bonn, Tel.: 92 98 36 58, E-Mail: schiedsfrau.schaefergmailcom (Vertretung Teilschiedsamtsbezirk 4)
Teilschiedsamtsbezirk 4 Der Teilschiedsamtsbezirk wird umfasst von folgenden Straßen/ Begrenzungen: Rheinmitte - Am Schwimmbad - Rolandstraße - Gutenbergallee - Konstantinstraße - Kapellenweg - Albertus-Magnus-Straße - An der Kommende - Muffendorfer Hauptstraße - Talstraße - Muffendorfer Straße - Goldbergweg - Marienforster Steinweg - Pecher Straße - Stadtgrenze in östlicher Richtung bis Rheinmitte. Schiedsmann: Ulrich Twrsnick, Oberaustr. 80 c, 53179 Bonn, Tel.: 93 49 42 34 E-Mail: schiedsmann.twrsnickgmxnet (Vertretung Teilschiedsamtsbezirk 3)
Teilschiedsamtsbezirk 5 wurde auf andere Bezirke aufgeteilt
Teilschiedsamtsbezirk 6 Der Teilschiedsamtsbezirk wird umfasst von folgenden Straßen/ Begrenzungen: Kreuzung A 565/ Sebastianstraße - Sebastianstraße - Clemens-August-Straße - Reuterstraße - Argelanderstraße bis Schnittpunkt Alter Fahrweg - Alter Fahrweg - Hauweg - An der Casselsruhe - Bodelschwinghweg - Bergstraße - Robert-Koch-Straße - Rheinhöhenweg - Gieveningsweg - Rheinhöhenweg - Pionierweg - Schmale Allee - Gudenauer Weg - entlang der Stadtgrenze bis zur Stadtbezirksgrenze Hardtberg - entlang der Stadtbezirksgrenze bis Schnittpunkt A 565/ Röckumstraße - A 565 bis Kreuzung Sebastianstraße. Schiedsmann: Werner Kaldeich, Argelanderstr. 118, 53 115 Bonn, Tel. 24 25 051, Fax: 24 25 052, E-Mail: Kaldeicharcorde (Vertretung Teilschiedsamtsbezirk 7)
Teilschiedsamtsbezirk 7 Der Teilschiedsamtsbezirk entspricht dem Stadtbezirk Hardtberg. Schiedsmann: Arno Mobers, Im Ahlgasserfeld 41, 53123 Bonn, Tel.: 0160 - 906 530 49, E-Mail: arno-moberst-onlinede (Vertretung Teilschiedsamtsbezirk 6)
Teilschiedsamtsbezirk 8 Der Teilschiedsamtsbezirk wird umfasst von folgenden Straßen/ Begrenzungen: Schnittpunkt Stadtgrenze/A 555 - A 555 - A 565 bis Bundesbahnlinie - Bundesbahnlinie in südlicher Richtung bis Schnittpunkt Poppelsdorfer Allee - Poppelsdorfer Allee - Am Poppelsdorfer Weiher - Meckenheimer Allee - Clemens-August-Straße - Sebastianstraße - A 565 bis Schnittpunkt Stadtbezirksgrenze Hardtberg/Röckumstraße - entlang der Stadtbezirksgrenze in nördlicher Richtung - umschließend den kompletten Ortsteil Lessenich/Messdorf, entlang der Stadtgrenze bis Schnittpunkt Stadtgrenze/A 555. Schiedsfrau: Antonia Windheuser, Lessenicher Str. 33, 53123 Bonn, Tel.: 01578/7717277, E-Mail: schiedsfrau.windheusergmxde (Vertretung Teilschiedsamtsbezirk 11)
Teilschiedsamtsbezirk 9 Wurde an den Bezirk 8 angegliedert
Teilschiedsamtsbezirk 10 Wurde an den Bezirk 11 angegliedert
Teilschiedsamtsbezirk 11 Der Teilschiedsamtsbezirk wird umfasst von folgenden Straßen/ Begrenzungen: Schnittpunkt A 555/Stadtgrenze - entlang der Stadtgrenze bis Rheinmitte - Rheinmitte bis Wachsbleiche - Wilhelmsplatz - Wilhelmstraße - Sterntorbrücke - Berliner Platz - Am Alten Friedhof - Bahnlinie in westlicher Richtung bis A 565 - A 565 in nördlicher Richtung bis Schnittpunkt A 555 - A 555 bis Schnittpunkt Stadtgrenze Schiedsfrau: Maike Rolf, Heerstr. 205, 53111 Bonn, Tel.: 0178 65 24 064, E-Mail: Schiedsperson.Rolfgmxde (Vertretung Teilschiedsamtsbezirk 8)
Teilschiedsamtsbezirk 12 Der Teilschiedsamtsbezirk wird umfasst von folgenden Straßen/ Begrenzungen: Flussmündung Sieg - Rheinmitte - Ringstraße - Am Stadion - Neustraße - Königswinterer Straße - Marquartstraße - Trasse der ehemaligen RSE - L 16 bis Siegmitte - Sieg bis Rheinmitte. Schiedsfrau: Barbara Nick, Neustr. 39, 53225 Bonn, Tel.: 97 37 5669, E-Mail: barbara.nickschiedsfraude (Vertretung Teilschiedsamtsbezirk 13)
Teilschiedsamtsbezirk 13 Der Teilschiedsamtsbezirk wird umfasst von folgenden Straßen/ Begrenzungen: Schnittpunkt Sieg/ L 16 - L 16 bis B 56 A - Trasse der ehemaligen RSE - Marquartstraße - Königswinterer Straße - Maarstraße - Holtorfer Straße - Adelheidisplatz - Marktstraße - Friedensstraße - Karmeliterstraße - Von-Ketteler-Straße - Everhardstraße - Glückstraße - Holzlarer Weg - Am Rehsprung - Hauptstraße - Rotkehlchenweg - Stadtgrenze - Schnittpunkt Sieg/ L 16. Schiedsmann: Roland Kosche, Oberdorfstr. 82, 53225 Bonn, Mobil: 0177 69 72 151, E-Mail: kosche.schiedsmannaolcom (Vertretung Teilschiedsamtsbezirk 12)
Teilschiedsamtsbezirk 14 Der Teilschiedsamtsbezirk wird umfasst von folgenden Straßen/ Begrenzungen: Schnittpunkt Stadtgrenze/ Industriebahn - Kautexstraße - Finkenweg - Müldorfer Straße - Am Rehsprung - Holzlarer Weg - Glückstraße - Everhardstraße - Von-Ketteler-Straße - Karmeliterstraße - Friedensstraße - Marktstraße - Adelheidisplatz - Holtorfer Straße - Maarstraße - Königswinterer Straße - A 562 - projektierte Umgehungsstraße - Stadtgrenze. Schiedsmann: Dr. Michael Boonen, Weiers Wiesen 24, 53229 Bonn, Tel. 94 80 911 E-Mail: michael.boonengmxde (Vertretung Teilschiedsamtsbezirk 15)
Teilschiedsamtsbezirk 15 Der Teilschiedsamtsbezirk wird umfasst von folgenden Straßen/ Begrenzungen: Rheinmitte - Ringstraße - Am Stadion - Neustraße - Königswinterer Straße - A 562 - projektierte Umgehungsstraße - Stadtgrenze - Rheinmitte. Schiedsmann: Michael Mertens, Dornheckenstr. 34, 53227 Bonn, Tel. 0172 680 7442 E-Mail: Schiedsmann.Mertensemailde (Vertretung Teilschiedsamtsbezirk 14)
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66 Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße) Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia) Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz barrierefreie Toilette im Eingangsbereich an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen