Die Auswirkungen des Klimawandels sind besonders in den Städten deutlich zu spüren. Aber es gibt zahlreiche Maßnahmen zur Klimaanpassung, die beispielsweise die zunehmende Hitzeentwicklung im Sommer und die immer häufiger auftretenden Starkregenereignisse abmildern können.
In dem kurzen Videobeitrag werden verschiedene Formen von Begrünungsmaßnahmen vorgestellt. Sowohl an Gebäuden als auch auf entsiegelten Flächen begünstigen Begrünungen das Stadtklima und schaffen ein angenehmeres Wohn- und Arbeitsumfeld.
Vorteile von Begrünungsmaßnahmen
Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden und Entsiegelungen von Flächen stellen wichtige Bausteine zur Klimaanpassung und Klimavorsorge dar. Sie tragen dazu bei, den negativen Folgen des Klimawandels wie zunehmenden Hitzeperioden und Starkregenereignissen entgegenzuwirken.
Darüber hinaus ergeben sich viele weitere positive Effekte:
Finanzielle Vorteile
- Finanzielle Unterstützung für Planung und Bau durch das aktuelle Förderprogramm
- Langfristige finanzielle Entlastung durch die Möglichkeit zur Senkung der Abwassergebühren
Ökologische Vorteile
- Niederschläge können versickern
- Bodenleben ist möglich
- Begrünungen mit Blütenpflanzen fördern die Artenvielfalt
Soziale Vorteile
- Steigerung der Aufenthaltsqualität für Eigentümer*innen und Mieter*innen
- Verbesserung der Lebensbedingungen in der Stadt für alle
Mit einem Beschluss am 9. Juni 2022 hat der Rat der Bundesstadt Bonn der neuen Richtlinie für das „Förderprogramm Begrünung“ zugestimmt. Das neue Förderprogramm kann ab dem 1. Juli 2022 in Anspruch genommen werden. Es führt die zuvor getrennten Programme der „Gebäudebegrünung“ und „Entsiegelung und Begrünung“ zusammen. Die Dauer des Programms wird durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt. Ziel dabei ist es, die Bonner Bürger*innen auf Begrünungsmaßnahmen als Beitrag zur Klimaanpassung aufmerksam zu machen und sowohl beratend als auch finanziell zu unterstützen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen
Extensive und intensive Dachbegrünungen und Retentionsdächer
Entsiegelungen mit anschließender Begrünung
Systeme zur Regenwasserrückhaltung
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Eigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte privat oder gewerblich genutzter Grundstücke bzw. Gebäude. Für die Begrünungsmaßnahmen sind die Fördermittel auf eine Höchstsumme von insgesamt 20.000 Euro je Zuwendungsempfänger*in begrenzt.
Bitte beachten Sie:
Es handelt sich bei der Gewährung von Fördergeldern auf Grundlage der Förderrichtlinie zur Begrünung um freiwillige Leistungen, die nur gewährt werden, solange entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Details zur Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie zum Förderprogramm Begrünung (Öffnet in einem neuen Tab).
Um die Förderung zu beantragen, füllen Sie bitte das Antragsformular (Öffnet in einem neuen Tab) digital aus und reichen es anschließend unterschrieben auf dem Postwege ein. Die weiteren erforderlichen Unterlagen können Sie auch per E-Mail zusenden.
Sie haben Fragen zu unseren Fördermöglichkeiten oder benötigen eine Erstberatung zu Maßnahmen an Ihrem Haus oder Grundstück?
Wenden Sie sich gerne per E-Mail an begruenungbonnde oder telefonisch an Doris Kube (dienstags bis donnerstags) unter 0228 775495.
Postanschrift für das Antragsformular:
Bundesstadt Bonn
Amt 67-41
Klimaanpassung und -vorsorge
53103 Bonn
Wie finde ich einen geeigneten Fachbetrieb?
Wo finde ich weitere Informationen und Tipps zum Thema?
Ansprechpartnerin für das Förderprogramm
- Kontakt
- Zeiten